Antrag - 22/SVV/0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob am Sportplatz der Sportgemeinschaft Bornim e.V. (Golmer Chaussee, Kreuzung „Zum Windmühlenberg“) eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Es sind auch zeitlich befristete Möglichkeiten zu prüfen.

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität sind die Ergebnisse im 4. Quartal 2022 vorzustellen.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

Die Sportgemeinschaft Bornim e.V. bietet derzeit Fußballtraining für ca. 300 Mitglieder an, wobei über 200 davon Kinder und Jugendliche im Alter zw. 5 und 18 Jahren sind. Der Platz liegt an der sehr stark befahrenen Golmer Chaussee, Kreuzung „Zum Windmühlenberg“. Die Trainingszeiten beginnen täglich um 15:30 Uhr, woraus ein andauerndes Kommen und Gehen der Spielerinnen und Spieler einhergeht. Ein Großteil ist mit dem Fahrrad unterwegs. Mehrfach ist es schon zu „Beinaheunfällen“ gekommen, da die Geschwindigkeit vieler Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu hoch ist. 

Aktuell ist es eine Tempo-50-Zone, woran sich jedoch - gem. Aussagen des Vereins - kaum ein Autofahrer hält. Da der neue Kunstrasenplatz direkt am Zaun zur Fahrbahn gebaut wurde, steigt auch die Gefahr, von Bällen auf der Straße. 

Mit einer entsprechenden Prüfung für eine - ggf. auch zeitlich befristete (bspw. Mo-Fr, 15:00-20:00) - Tempo-30-Zone könnte die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen deutlich reduziert werden.


 

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Anlagen

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