Antrag - 22/SVV/0679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bestand an sogenannten Garagenanlagen sowohl in Bezug auf die Anzahl und Flächen der Garagen sowie hinsichtlich deren Auslastung im Stadtgebiet von Potsdam zu evaluieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ausweislich eines Artikels in den Potsdamer Neueste Nachrichten vom 09.06.2022 stagniert der Bau neuer Wohnungen in Potsdam. Grund hierfür ist nach Auskunft der Verwaltung u.a., dass es „außerhalb von Krampnitz nur noch kleine Lücken (gibt), die bebaut werden könnten“. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungssituation in der Landeshauptstadt scheint es sinnvoll, die zu DDR-Zeiten gebauten Garagenanlagen, zumindest jene, die keine vollständige Auslastung ausweisen, für die Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen.

 

Die prekäre Wohnsituation in Potsdam, die im Wesentlichen sozial benachteiligte Einwohner betrifft, gebietet es, jede Möglichkeit ins Auge zu fassen, Flächen für die Wohnbebauung zu erschließen. Eine solche Maßnahme ist vor dem Hintergrund des hohen Gutes, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum auch im Stadtgebiet für alle Einwohner Potsdams zur Verfügung zu stellen, auch nicht unverhältnismäßig. Dies gilt auch deshalb, weil ein Teil dieser Garagenanlagen aufgrund der Verwendung von Asbest als Baustoff eine erhebliche Umweltbelastung darstellt. Darüber hinaus scheint die Duldung dieser teilweise großflächigen Anlagen, dem städtischen Ziel, den motorisierten Individualverkehr im Stadtgebiet zu reduzieren, entgegenzustehen.


Dies ist vertretbar, weil auch die  nahe Umgebung von Potsdam aufgrund ihrer ländlichen und dünn besiedelten Struktur ausreichend Platz für die dann von einer eventuellen Umsiedlung Betroffenen bietet.

Die Auswertung soll der Stadtverordnetenversammlung bis April 2023 vorgelegt werden.

 

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Anlagen

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