Antrag - 22/SVV/0742

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie in allen Stadtteilen eine demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger ggf. nach dem Vorbild oder gleich den Ortsbeiräten in verschiedenen Ortsteilen eingerichtet werden kann. Die Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile sind bis Ende I Quartal 2023 dem Hauptausschuss zur Diskussion und ggf.

Vorbereitung eines Beschlusses vorzustellen.
 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Hauptsatzung § 22 werden in Potsdam Ortsbeiräte, Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher für bestimmte Ortsteile gewählt, den Ortsbeiräten stehen die Anhörungsrechte im Sinne des § 46 Abs. 1 BbgKVe zu.

Mit Beschluss 17/SVV/0172 wurde die Verwaltung damit beauftragt, im Rahmen einer neuen Gesamtbetrachtung zu prüfen, wie die Stadtteilarbeit in Potsdam angesichts der Herausforderungen der wachsenden Stadt auf hohem Niveau verstetigt werden kann. Im August 2018 wurde ein Gesamtkonzept vorgelegt. Darin steht als Handlungsbedarf auf Seite 10 : Handlungsbedarf: Angesichts der konkreten Auswirkungen von Entscheidungen durch Politik und Verwaltung auf die Lebensverhältnisse vor Ort bedarf es einer Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung der räumliche Bezugsebenen im Verwaltungshandeln. Dabei muss der Lebensraumbezug der Stadt- und Ortsteilbewohnerschaft stärkere Berücksichtigung finden und die Begriffe eine einheitliche, präzise und transparente Verwendung erfahren.“ Weitere Handlungsbedarfe werden in dem Konzept formuliert. Es ist daher an der Zeit, dieses Konzept weiter zu entwickeln und ggf. insgesamt eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Struktur unterhalb der Stadtverordneten zu entwickeln und zu implementieren.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...