Antrag - 22/SVV/0659
Grunddaten
- Betreff:
-
Zurückweisung der Petition des Herrn Oliver Nill betreffend 'Volkspark für alle erhalten!'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Heuer als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.09.2022
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Erläuterung
Begründung:
Herr Oliver Nill hat in der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 03.03.2021 eine Unterschriftenliste zur Petition „Volkspark für alle erhalten!“ auf www. openpetion.de übergeben.
Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung hat sich mit der Petition in seinen Sitzungen am 25.05.2021 und am 21.06.2022 befasst und schlägt o.a. Beschlussfassung sowie folgendes Antwortschreiben an den Petenten vor:
Es gibt derzeit keinen Beschluss zur Verkleinerung des Volksparks. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1. Juni 2022 beschlossen, den Beschluss zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes einschließlich eines Sportfunktionsgebäudes am Lerchensteig aufzuheben (22/SVV/0457, siehe Anlage). Hintergrund sind die für das Projekt Lerchensteig bereits vollständig für andere Vorhaben verbrauchten Investitionsmittel. Da dieser Beschluss auch öffentlich kommentiert wurde, möchten wir es zum Anlass nehmen, auch Ihre Petition aus dem Jahr 2019 zu beantworten.
Der Volkspark ist auch für die Stadtverordnetenversammlung ein integraler Bestandteil des Bornstedter Feldes und ein wichtiger Erholungsraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils und darüber hinaus. Daher wendet die Landeshauptstadt jedes Jahr erhebliche Mittel auf, um die Pflege und den Erhalt des Volksparks zu sichern, auch wenn diese Aufgabe wie andere auch in die zur Verfügung stehenden Mittel des Haushaltes jeweils eingeordnet werden muss.
Für die Zukunft des Volksparks wurde darüber hinaus am 1. Juni 2022 beschlossen, eine gemeinsame Betreibung mit der attraktivierten Biosphärenhalle anzustreben, um Biosphäre und Park zu einem NaturCampus weiter zu entwickeln und gemeinsame Angebote zu schaffen (22/SVV/0066).
Nutzungskonflikte sind in unserer wachsenden Stadt keine Seltenheit. Entscheidungen über die Nutzung bestimmter Flächen für bestimmte Zwecke bedürfen daher einer fundierten Grundlage. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich daher dafür stark gemacht, mögliche Alternativstandorte für den Sport im Bornstedter Feld sachgerecht zu untersuchen. Entscheidungen sind dazu bisher nicht gefallen.
Die Verwaltung hatte nach dem Jahr 2019 nach Alternativen zum Standort Lerchensteig gesucht. Als eine Alternative wurde die mittelfristige Herstellung von bis zu zwei wettkampftauglichen Kunst- und Rasenplätzen am Standort „Remisenpark“ in dem als öffentliche Parkanlage mit Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Bereich / Bebauungsplan 81 „Park im Bornstedter Feld“ mittels B-Plan Änderungsverfahren und Baugenehmigungsplanung erwogen.
Eine weitere Alternative ist die mittelfristige Herstellung von bis zu zwei wettkampftauglichen Kunst- und Rasenplätzen am Standort Deponie Habichtweg. Hierzu wird zunächst ein Gutachten zur Möglichkeit der Überbaubarkeit benötigt, welches im Laufe des Jahres 2022 erwartet wird. Je nach Ergebnis des Gutachtens müsste die Fläche vom Eigentümer GESA angekauft werden, um anschließend die Herstellung als Sportfreifläche umzusetzen.
Die Standorte Remisenpark und Habichtweg sollen im Rahmen eines offenen Werkstattverfahrens mit öffentlicher Beteiligung geprüft, bewertet und miteinander abgewogen werden. Bevor dieses Werkstattverfahren gestartet wird, soll für die Standorte Remisenpark und Habichtweg eine vergleichende Machbarkeitsstudie erfolgen. Innerhalb der Verwaltung wurde die Machbarkeitsstudie begonnen inhaltlich und methodisch vorzubereiten. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden wiederum Grundlage für weitere konkrete Planungsschritte sein. Ohne eine Aussage des Eigentümers der Deponie Habichtweg zu den Untersuchungen der Deponieablagerungen ist jedoch eine Einschätzung darüber nicht möglich, ob dieser Standort für einen Sportplatz überhaupt zur Verfügung stehen kann.
Mit dem Werkstattverfahren wird erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie begonnen. Darüber hinaus muss sich die Stadtverordnetenversammlung darüber verständigen, wie und in welcher Höhe investive Haushaltsmittel für einen Sportplatz im Bornstedter Feld im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung zur Verfügung gestellt werden können.
Die Petition wird daher zurückgewiesen.
Anlage:
Petition auf www.openpetition.de