Anfrage - 22/SVV/0752
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutz an Potsdamer Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Adler & Troche, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der vorbeugende Brandschutz ist ein Teil des vielfältigen und komplexen Aufgabengebietes des Bereiches Gefahrenvorbeugung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Aufgabenwahrnehmung ist fachlich sehr anspruchsvoll und erfolgt aus Sicht der Fragesteller hervorragend. Die nachfolgenden Fragen stehen in konkretem fachlichen Bezug zu den Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB) des Landes Brandenburg, Abschnitt 3, 20 - Sicherheitsausstattung der Schulen.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
Im aktuellen Gefahrenabwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam 2017 – 2021, Punkt 3, Gefährdungspotenzial, Unterpunkt 3.2 Risiken und Einsätze, werden die Infrastrukturen der Wohnbebauung, Industriegebiete, Kulturdenkmäler, Schlösser und Gärten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen, eine explizite Erwähnung zur Bewältigung von Einsatzlagen hinsichtlich ihrer Gefährdung herausgehoben und bewertet.
Warum blieben die Schulen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Potsdam in diesem Themenfeld hinsichtlich ihrer Bewertung als Orte mit gewissem Gefährdungspotenzial unberücksichtigt?