Beschlussvorlage - 01/SVV/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid zum Treffpunkt Freizeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Entscheidung über die
Einleitung/Durchführung eines Bürgerentscheidverfahrens zur Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses
vom 04.10.2000 (Drucksache Nr. 00/0610; Treffpunkt Freizeit/Haus der Jugend) wird
bis zur erneuten Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur
Schließung/zum Fortbestand des "Treffpunkt Freizeit"
zurückgestellt.
Erläuterung
Begründung
1. Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung über die Schließung des „Treffpunkt Freizeit"
/ Bürqerbegehren dagegen
Der Beschluss der StVV vom
04.10.2000 über die Schließung des „Treffpunkt Freizeit", die Verlagerung
der dortigen Aktivitäten auf andere Standorte, im Wesentlichen jedoch auf einen
ebenfalls die Aufgaben des „Hauses der Jugend" übernehmenden
Standort, war Anlass für ein Bürgerbegehren in der Stadt Potsdam mit
dem Ziel, den Beschluss bezüglich der Schließung des „Treffpunkt
Freizeit" durch Bürgerentscheid zur Aufhebung zu bringen.
Die StVV befasste sich
anlässlich der Unterstützung des Bürgerbegehrens in der Bevölkerung erneut mit
dem Thema „Schließung Treffpunkt Freizeit". In der StVV-Sitzung vom
06.12.2000 (Drucksache 00/0958) wurde die Durchführung des Beschlusses über die
Schließung des Treffpunkt Freizeit ausgesetzt. Bis zum
01.05.2001 soll die Verwaltung erneut die Varianten zur Erhaltung
des Jugendtreffs ermitteln und zum Juni 2001 der StVV eine erneute
Beschlussvorlage hierzu unterbreiten.
2. Auswertung der
Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens und Entscheidung zur Einleitung/ Durchführung
eines Bürgerentscheids
Die Vertreter des Bürgerbegehrens reichten
am 06.12.2000 insgesamt 2 468 Unterschriftenlisten bei
der Verwaltung ein. Eine Überprüfung der Listen auf die Berechtigung der Unterschriftsleistungen
gem. 20 Abs. 1 S. 5 GO ergab, dass von den 22 119 Unterschriften 18 649 als
gültige und 3 470 als ungültige festzustellen sind. Damit erreichte das
Bürgerbegehren ein Unterstützungs-Quorum von 15,7 % der Bürgerinnen Potsdams.
Das gesetzlich geforderte Unterstützungs-Quorum von 10 % der
Bürgerinnen Potsdams wurde damit erreicht. Die Unterschrifteneinreichung
erfolgte auch fristgemäß.
Angesichts des momentanen Wegfalls des
Anfechtungsgegenstandes des Bürgerbegehrens ist die Entscheidung des
StVV über die Einleitung/ Durchführung eines Bürgerentscheides gegen den
StVV - Beschluss zur Schließung des „Treffpunkt Freizeit" ebenfalls
zurückzustellen.