Beschlussvorlage - 01/SVV/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Entscheidung über die Einleitung/Durchführung eines Bürgerentscheidverfahrens zur Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 04.10.2000 (Drucksache Nr. 00/0610; Treffpunkt Freizeit/Haus der Jugend) wird bis zur erneuten Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur Schließung/zum Fortbestand des "Treffpunkt Freizeit" zurückgestellt.

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Erläuterung

Begründung

1. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Schließung des „Treffpunkt Freizeit" / Bürqerbegehren dagegen

Der Beschluss der StVV vom 04.10.2000 über die Schließung des „Treffpunkt Freizeit", die Verlagerung der dortigen Aktivitäten auf andere Standorte, im Wesentlichen jedoch auf einen ebenfalls die Aufgaben des „Hauses der Jugend" übernehmenden Standort, war Anlass für ein Bürgerbegehren in der Stadt Potsdam mit dem Ziel, den Beschluss bezüglich der Schließung des „Treffpunkt Freizeit" durch Bürgerentscheid zur Aufhebung zu bringen.

Die StVV befasste sich anlässlich der Unterstützung des Bürgerbegehrens in der Bevölkerung erneut mit dem Thema „Schließung Treffpunkt Freizeit". In der StVV-Sitzung vom 06.12.2000 (Drucksache 00/0958) wurde die Durchführung des Beschlusses über die Schließung des Treffpunkt Freizeit ausgesetzt. Bis zum 01.05.2001 soll die Verwaltung erneut die Varianten zur Erhaltung des Jugendtreffs ermitteln und zum Juni 2001 der StVV eine erneute Beschlussvorlage hierzu unterbreiten.

2. Auswertung der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens und Entscheidung zur Einleitung/ Durchführung eines Bürgerentscheids

Die Vertreter des Bürgerbegehrens reichten am 06.12.2000 insgesamt 2 468 Unterschriftenlisten bei der Verwaltung ein. Eine Überprüfung der Listen auf die Berechtigung der Unterschriftsleistungen gem. 20 Abs. 1 S. 5 GO ergab, dass von den 22 119 Unterschriften 18 649 als gültige und 3 470 als ungültige festzustellen sind. Damit erreichte das Bürgerbegehren ein Unterstützungs-Quorum von 15,7 % der Bürgerinnen Potsdams. Das gesetzlich geforderte Unterstützungs-Quorum von 10 % der Bürgerinnen Potsdams wurde damit erreicht. Die Unterschrifteneinreichung erfolgte auch fristgemäß.

Angesichts des momentanen Wegfalls des Anfechtungsgegenstandes des Bürgerbegehrens ist die Entscheidung des StVV über die Einleitung/ Durchführung eines Bürgerentscheides gegen den StVV - Beschluss zur Schließung des „Treffpunkt Freizeit" ebenfalls zurückzustellen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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