Beschlussvorlage - 00/SVV/0993
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Gesellschaftsvertrag der
Gesundheitszentrum Potsdam GmbH wird in der vorliegenden überarbeiteten
Fassung beschlossen.
2. Der Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum
Potsdam GmbH wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 54 GmbHG
zur Eintragung beim Handelsregister angemeldet.
Erläuterung
Begründung.
I. Sachverhalt:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 03. Juni 1992 (DS Nr. 0852) wurde die in Einheit mit dem Klinikum „Ernst
von Bergmann" Potsdam befindliche Poliklinik in die Gesundheitszentrum
Potsdam GmbH umgegründet.
Die Gesellschaft wurde mit der Urkundenrolle
vom 04. Juni 1992 mit Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
errichtet. Änderungen des Vertragstextes wurden am 22. Dezember 1993 und am 05.
Mai 1994 notariell beurkundet.
Der derzeit noch
gültige Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH legt im § 8 Abs. 1 fest, dass sich der Aufsichtsrat aus
insgesamt 4 Mitgliedern zusammensetzt:
-
dem Beigeordneten für den Bereich Jugend,
Soziales und Gesundheit,
-
zwei vom Oberbürgermeister der Stadt Potsdam
bestellten Mitgliedern sowie
- einem
in der Einrichtung beschäftigtem Arzt, der nicht gegen den Willen der Mehrheit
der sonstigen angestellten Ärzte benannt werden darf.
Auf Bestellung des Oberbürgermeisters
nahmen Frau Dr. Barbara Rahner, Angestellte der Stadtverwaltung im Bereich des
Gesundheitsamtes, sowie Herr Claus Peter Ladner, Präsident des
Verwaltungsgerichtes, die beiden vom Oberbürgermeister zu benennenden Mandate
im Aufsichtsrat der Gesellschaft wahr.
II. Änderungsbedarf
Im § 35 Abs. 2, Ziffer 6. Gemeindeordnung
wird der Gemeindevertretung die Entscheidung über „die
Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen"
vorbehalten. Dem entgegen steht die Regelung des § 8 Abs. 1 des derzeit
gültigen Gesellschaftsvertrages, nach der der Oberbürgermeister
zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt.
Frau Dr. Rahner ist zum 30. September 2000
aus der Stadtverwaltung ausgeschieden. Auf Grund der sich daraus
ergebenden Notwendigkeit einer Neubestellung erfolgte eine Überarbeitung
des o.g. Gesellschaftsvertrages.
Der vorliegende Gesellschaftsvertrag wird der
Vorschrift des § 35 Abs. 2, Ziffer 6 Gemeindeordnung gerecht. Damit wird im
Übrigen einer Forderung des Rechnungs-prüfungsamtes nachgekommen.
Des weiteren wird mit dem Einsetzen von drei
von der Stadtverordnetenversammlung benannten Vertretern in den Aufsichtsrat,
der überarbeitete Gesellschaftsvertrag im § 8 Abs. 1 b der Vorschrift des § 102
Abs. 2 der Gemeindeordnung gerecht, nach welchem sich die Gemeinde
im Unternehmen „einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat"
sichern muss.
Die Besetzung der drei von der
Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Vertreter gemäß
§ 8 Abs. 1 _b_des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages erfolgt gemäß § 104
Abs. 1 Satz 3 GO nach den Vorschriften des § 50 Abs. 2 und 3 GO
nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen
(Hare-Niemeyer-Verfahren).
Bei der Überarbeitung des
Gesellschaftsvertraqes wurden über die o g Neuregelungen im
Gesellschaftsvertrag hinaus weitere Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen
Gesellschaftsvertrag vorgenommen
Die anliegende Synopse verdeutlicht alle
überarbeiteten Passagen im Vergleich zum derzeit noch
gültigen Geseltschaftsvertrag.
Fazit finanzielle Auswirkungen
III. Finanzielle
Auswirkungen
Durch die hier zu beschließende Neufassung
des Gesellschaftsvertrages entstehen für die Landeshauptstadt
Potsdam keine finanziellen Aufwendungen.
Die Kosten der Änderung des
Gesellschaftsvertrages trägt die Gesundheitszentrum Potsdam
GmbH.