Beschlussvorlage - 00/SVV/0993

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH wird in der vorliegenden überarbeiteten Fassung beschlossen.

2. Der Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 54 GmbHG zur Eintragung beim Handelsregister angemeldet.

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Erläuterung

Begründung.

I. Sachverhalt:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03. Juni 1992 (DS Nr. 0852) wurde die in Einheit mit dem Klinikum „Ernst von Bergmann" Potsdam befindliche Poliklinik in die Gesundheitszentrum Potsdam GmbH umgegründet.

Die Gesellschaft wurde mit der Urkundenrolle vom 04. Juni 1992 mit Beurkundung des Gesellschaftsvertrages errichtet. Änderungen des Vertragstextes wurden am 22. Dezember 1993 und am 05. Mai 1994 notariell beurkundet.

Der derzeit noch gültige Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH legt im § 8 Abs. 1 fest, dass sich der Aufsichtsrat aus insgesamt 4 Mitgliedern zusammensetzt:

-  dem Beigeordneten für den Bereich Jugend, Soziales und Gesundheit,

-  zwei vom Oberbürgermeister der Stadt Potsdam bestellten Mitgliedern        sowie

-  einem in der Einrichtung beschäftigtem Arzt, der nicht gegen den Willen der Mehrheit der sonstigen angestellten Ärzte benannt werden darf.

Auf Bestellung des Oberbürgermeisters nahmen Frau Dr. Barbara Rahner, Angestellte der Stadtverwaltung im Bereich des Gesundheitsamtes, sowie Herr Claus Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichtes, die beiden vom Oberbürgermeister zu benennenden Mandate im Aufsichtsrat der Gesellschaft wahr.

II. Änderungsbedarf

Im § 35 Abs. 2, Ziffer 6. Gemeindeordnung wird der Gemeindevertretung die Entscheidung über „die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen" vorbehalten. Dem entgegen steht die Regelung des § 8 Abs. 1 des derzeit gültigen Gesellschaftsvertrages, nach der der Oberbürgermeister zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt.

Frau Dr. Rahner ist zum 30. September 2000 aus der Stadtverwaltung ausgeschieden. Auf Grund der sich daraus ergebenden Notwendigkeit einer Neubestellung erfolgte eine Überarbeitung des o.g. Gesellschaftsvertrages.

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag wird der Vorschrift des § 35 Abs. 2, Ziffer 6 Gemeindeordnung gerecht. Damit wird im Übrigen einer Forderung des Rechnungs-prüfungsamtes nachgekommen.

Des weiteren wird mit dem Einsetzen von drei von der Stadtverordnetenversammlung benannten Vertretern in den Aufsichtsrat, der überarbeitete Gesellschaftsvertrag im § 8 Abs. 1 b der Vorschrift des § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung gerecht, nach welchem sich die Gemeinde im Unternehmen „einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat" sichern muss.

Die Besetzung der drei von der Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Vertreter gemäß § 8 Abs. 1 _b_des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages erfolgt gemäß § 104 Abs. 1 Satz 3 GO nach den Vorschriften des § 50 Abs. 2 und 3 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare-Niemeyer-Verfahren).

Bei der Überarbeitung des Gesellschaftsvertraqes wurden über die o g Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag hinaus weitere Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen Gesell­schaftsvertrag vorgenommen

Die anliegende Synopse verdeutlicht alle überarbeiteten Passagen im Vergleich zum derzeit noch gültigen Geseltschaftsvertrag.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

III. Finanzielle Auswirkungen

Durch die hier zu beschließende Neufassung des Gesellschaftsvertrages entstehen für die Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Aufwendungen.

Die Kosten der Änderung des Gesellschaftsvertrages trägt die Gesundheitszentrum Potsdam GmbH.

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