Anfrage - 22/SVV/0771
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodendenkmal am Campus Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Dr. Günther, Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
07.09.2022
|
Beschlussvorschlag
Am heutigen Universitäts-Campus Griebnitzsee gibt es eine sehr interessante und wechselvolle Standortgeschichte, die es zu bewahren gilt.
Nach öffentlicher Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitäts-campus Griebnitzsee" befinden sich auf dem zu bebauenden Gelände ein Kriegsgefangenen- bzw. Zwangsarbeiterlager des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes (1939 bis ca. 1945). Genauere Angaben können der Publikation „Der Universitätscampus Griebnitzsee - Eine Standortgeschichte“ der Universität Potsdam entnommen werden.
Diese Fläche ist schon bereits teilweise durch einen Parkplatz überbaut. Und kürzlich wurde durch ein Bauvorhaben im Babelsberger Konsumhof eine Zwangsarbeiterbaracke aus dem zweiten Weltkrieg abgerissen und damit originale der Zeitgeschichte unwiederbringlich vernichtet.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ein mögliches Bodendenkmal auf dem Baugelände zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" gesichert und geschützt wird?
Im Bereich des genannten Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" sind der Unteren Denkmalschutzbehörde Potsdam bislang keine gesetzlich geschützten Bodendenkmale bekannt. Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) (BrbDSchG. §3) ebenso wie die Feststellung der Denkmaleigenschaft einschließlich der systematischen Erfassung des Denkmalbestandes (BrbDSchG. §17 Abs. 2).
Im laufenden Bebauungsplanverfahren wird entsprechenden Hinweisen auf das Vorhandensein von (Boden-)Denkmalen nachgegangen werden. Dazu werden die Untere Denkmalschutzbehörde und das BLDAM als Träger öffentlicher Belange zur Sachaufklärung beitragen.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt