Beschlussvorlage - 00/SVV/0997

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.01.1999 (Drucksache-Nr. 99/001) wird aufgehoben.

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Erläuterung

Begründung:

Mit vorgenannten Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung vierteljährlich über Entscheidungen des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen zu informieren, von denen die Stadt als bisherige Eigentümerin bzw. als Verfügungsberechtigte betroffen ist sowie bei Entscheidungen gegen die Stadt unverzüglich den Hauptausschuss zu informieren.

Im Berichtszeitraum 1/99 bis 8/99 gab es 65 Rückübertragungen und 467 ablehnende Entscheidungen, von denen die Stadt als Verfügungsberechtigte betroffen war. Die Erledigungsquote insgesamt im Immobilienbereich betrug zum 31.10.2000 insgesamt 91,1 %. In diesem Berichtszeitraum ist es gegen erfolgte Rückübertragungen zu keinerlei Beanstandungen durch den Hauptausschuss gekommen. Angesichts der überwiegenden Anzahl von Ablehnungen und der nur geringen Anzahl von Rückübertragungen sowie des fortgeschrittenen Erledigungsstandes erscheint es sachgerecht, nunmehr vorgenannten Beschluss aufzuheben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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