Beschlussvorlage - 01/SVV/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

"Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnheimes der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam"

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchuIG) hat die Stadt den Auszubildenden an den Oberstufenzentren Potsdams ein Wohnheim zur Verfügung zu stellen, wenn eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann.

Die vorliegende Satzung legt erstmals nach §§1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Wohnheimplatzes fest.

Auf der Grundlage des Haushaltsplanes 1999 gestaltete sich die Finanzierung des Wohnheimes wie folgt:

Einnahmen: 667.811 DM Ausgaben: 781.948 DM Zuschuss: 114.137 DM

Im Haushaltsplan 2000 wurden die notwendigen finanziellen Mittel wie folgt veranschlagt:

Einnahmen: 760.500 DM Ausgaben: 808.100 DM Zuschuss: 47.600 DM

Die Höhe der Gebührensätze resultiert auf den im Haushaltsplan 2000 eingestellten Ausgaben und der Anzahl der Wohnheimplätze (Betten) im Wohnheim.

In den Gebührensätzen für Auszubildende und minderjährige Gäste sind die Kosten für Verwaltungs- und Erzieherpersonal berücksichtigt Bei volljährigen Nutzem sind nur Kosten für Verwaltungspersonal berechnet. Vorliegende Gebührensätze sind in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Betten pro Zimmer berechnet.

Die vorgesehene Gebühr für Auszubildende an den Oberstufenzentren der Stadt Potsdam entspricht ca. 65% der tatsächlichen Kosten. Die Differenz in Höhe von 35% wird gemäß § 116 BbgSchuIG als Schulkostenbeitrag den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städte berechnet. Die Gebühren für sonstige Nutzer werden kostendeckend erhoben.

Im Entwurf vom 7. September 2000 über das Zweite Gesetz zur Änderung des BbgSchuIG sind Höchstbeträge für den Schulkostenbeitrag vorgesehen, die durch Rechtsverordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport noch festzulegen sind. Mögliche Änderungen zu v.g. Verhältnis sind in Abhängigkeit davon zu treffen.

Auszubildende, die im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf (gemäß Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und deren Zeitaufwand für tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg- und Wartezeiten, 3 Stunden überschreitet, können einen "Antrag auf Gewährung von Landeszuschüssen an Berufsschülerinnen/Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft" an das zuständige Schulverwaltungsamt der Landkreise oder kreisfreien Städte stellen.

Der Zuschuss hierfür beträgt 50% der je Aufenthaltstag entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten, jedoch höchsten 8,00 DM pro Tag. Beträgt die Ausbildungsvergütung unter 600,00 DM netto je Monat, kann ein Zuschuss von 50% der Kosten, jedoch höchstens 14,00 DM pro Tag gewährt werden

 

Jugendwohnheim "Am Schlaatz" - 1999

 

Gruppierungs Nr

Bezeichnung

Ausgaben

 

Einnahmen

 

 

 

Gesamt

 

Gesamt

40000

Personalausgaben

417.645.00

417.645,00

 

 

50000 50500

Unterhaltung Grundstücke Unterhaltung Außenanlagen(mH 52208)

114.658,68 2.099,44

116.758,12

 

 

52100 52400 52402 52900

Bürogeräte Ausstattung Werkstättenausstattung Gebrauchsgegenstände

399,00 39.906,23 400,00 2.042,98

' 42.748,21

 

 

54101 54102 54201 54202 54203 54301 54302 54401, 54500

Heizung Strom Reinigungsmittel u. -geräte Reinigungsunternehmen Textil- u. Wäschereinigung Wasser u. Abwasser Reparaturen Hausgeböhren Sonstige Kosten

63.208,26 15.719,47 2.210,00 49.266,00 4.988,11 25.786,17 14.157,33 14.681,74 293,06

190.310,14

 

 

57000 57401

Verbrauchsmaterial Arzneimittel, Verbandsstoffe

135,14 49,10

184,24

 

 

64000

Gebäude- u. Inventarversicherung

2.323,71

2.323,71

 

 

65100 65200 65210 65400

Bücher, Zeitungen, Zeitschriften Postgebühren Fernmeldegebühren Dienstreisen

146,96 44,00 6.769,13 30,00

6.990,09

 

 

93501

Ausstattung gemäß AfA-Tabelle 10% pro Jahr

49.883,00 4.988,30

4.988,30

 

 

Gesamtausgabe

 

781.947.81

 

 

 

 

 

 

11000 11112

Benutzungsgebühren Wohnentgelte abzügl. Lebensmittel

 

 

300,00 667.510,95

667.810,95

 

Gesamteinnahme

 

 

 

667.810.95

 

 

 

Zuschuss                            114.136.86

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen?*

2001

2002

Folgejahre

 

 

c)   Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung)

 

 

 

631.143 DM 176.167 DM

322.698 EUR 61.659 EUR

322.698 EUR 61.659 EUR

 

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