Beschlussvorlage - 01/SVV/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnheimes der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
24.01.2001
|
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2
des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchuIG) hat die Stadt den
Auszubildenden an den Oberstufenzentren Potsdams ein Wohnheim zur Verfügung zu stellen,
wenn eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann.
Die vorliegende Satzung
legt erstmals nach §§1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Wohnheimplatzes fest.
Auf der Grundlage des
Haushaltsplanes 1999 gestaltete sich die Finanzierung des Wohnheimes
wie folgt:
Einnahmen: 667.811 DM Ausgaben: 781.948 DM Zuschuss: 114.137 DM
Im Haushaltsplan
2000 wurden die notwendigen finanziellen Mittel wie folgt veranschlagt:
Einnahmen: 760.500 DM Ausgaben:
808.100 DM Zuschuss: 47.600 DM
Die Höhe der Gebührensätze
resultiert auf den im Haushaltsplan 2000 eingestellten Ausgaben und
der Anzahl der Wohnheimplätze (Betten) im Wohnheim.
In den Gebührensätzen für
Auszubildende und minderjährige Gäste sind die Kosten für Verwaltungs-
und Erzieherpersonal berücksichtigt Bei volljährigen Nutzem sind nur Kosten für
Verwaltungspersonal berechnet. Vorliegende Gebührensätze sind in
Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Betten pro
Zimmer berechnet.
Die vorgesehene Gebühr für
Auszubildende an den Oberstufenzentren der Stadt Potsdam entspricht
ca. 65% der tatsächlichen Kosten. Die Differenz in Höhe von 35% wird gemäß §
116 BbgSchuIG als Schulkostenbeitrag den jeweiligen
Landkreisen und kreisfreien Städte berechnet. Die Gebühren für
sonstige Nutzer werden kostendeckend erhoben.
Im Entwurf vom 7. September 2000 über das
Zweite Gesetz zur Änderung des BbgSchuIG sind Höchstbeträge für
den Schulkostenbeitrag vorgesehen, die durch Rechtsverordnung des Ministeriums
für Bildung, Jugend und Sport noch festzulegen sind. Mögliche Änderungen zu
v.g. Verhältnis sind in Abhängigkeit davon zu treffen.
Auszubildende, die im Land Brandenburg in
einem anerkannten Ausbildungsberuf (gemäß Berufsbildungsgesetz bzw.
Handwerksordnung) einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben
und deren Zeitaufwand für tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule,
einschließlich der Weg- und Wartezeiten, 3 Stunden überschreitet, können einen "Antrag
auf Gewährung von Landeszuschüssen an Berufsschülerinnen/Berufsschüler zu den Kosten
für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft" an
das zuständige Schulverwaltungsamt der Landkreise oder
kreisfreien Städte stellen.
Der Zuschuss hierfür beträgt 50% der je
Aufenthaltstag entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten,
jedoch höchsten 8,00 DM pro Tag. Beträgt die Ausbildungsvergütung unter
600,00 DM netto je Monat, kann ein Zuschuss von 50% der Kosten, jedoch
höchstens 14,00 DM pro Tag gewährt werden
Jugendwohnheim "Am Schlaatz" - 1999
Gruppierungs Nr |
Bezeichnung |
Ausgaben |
|
Einnahmen |
|
Gesamt |
|
Gesamt |
|||
40000 |
Personalausgaben |
417.645.00 |
417.645,00 |
|
|
50000 50500 |
Unterhaltung Grundstücke
Unterhaltung Außenanlagen(mH 52208) |
114.658,68
2.099,44 |
116.758,12 |
|
|
52100 52400 52402
52900 |
Bürogeräte Ausstattung
Werkstättenausstattung Gebrauchsgegenstände |
399,00
39.906,23 400,00 2.042,98 |
'
42.748,21 |
|
|
54101 54102
54201 54202 54203 54301
54302 54401, 54500 |
Heizung Strom
Reinigungsmittel u. -geräte Reinigungsunternehmen
Textil- u. Wäschereinigung Wasser u. Abwasser Reparaturen
Hausgeböhren Sonstige Kosten |
63.208,26 15.719,47 2.210,00 49.266,00 4.988,11 25.786,17
14.157,33 14.681,74 293,06 |
190.310,14 |
||
57000 57401 |
Verbrauchsmaterial
Arzneimittel, Verbandsstoffe |
135,14
49,10 |
184,24 |
||
64000 |
Gebäude- u. Inventarversicherung |
2.323,71 |
2.323,71 |
||
65100 65200
65210 65400 |
Bücher, Zeitungen,
Zeitschriften Postgebühren Fernmeldegebühren
Dienstreisen |
146,96
44,00 6.769,13 30,00 |
6.990,09 |
||
93501 |
Ausstattung gemäß
AfA-Tabelle 10% pro Jahr |
49.883,00
4.988,30 |
4.988,30 |
||
• |
Gesamtausgabe |
|
781.947.81 |
||
|
|||||
11000 11112 |
Benutzungsgebühren Wohnentgelte
abzügl. Lebensmittel |
|
|
300,00 667.510,95 |
667.810,95 |
|
Gesamteinnahme |
|
|
|
667.810.95 |
|
|||||
Zuschuss
114.136.86 |