Beschlussvorlage - 01/SVV/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 37 "Potsdam-Center", jetzt Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center", Teilbereich Baufelder 9 bis 11, Bahnhofsspange und -südkopf der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung
über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.
37 "Potsdam-Center", jetzt Bebauungsplan Nr. 37 A
"Potsdam-Center", Teilbereich Baufelder 9 bis 11,
Bahnhofsspange und -südkopf der Landeshauptstadt Potsdam zur Verlängerung um
ein Jahr (s. Anlage) gemäß § 17 (1) BauGB.
Erläuterung
Begründung:
In ihrer Sitzung am 31.03.1999 hat die
Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Veränderungssperre im
Bereich des Bebauungsplanes Nr 37 „Potsdam-Center" , Teilbereich
Baufelder 9 bis 11 beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre hat durch
Veröffentlichung im Amtsblatt 4/99 der Landeshauptstadt Potsdam am 23 April
1999 Rechtskraft erlangt.
Mit
Stadtverordnetenbeschluss vom 10 Mai 2000 ist der Geltungsbereich der Veränderungssperre
unter Einbeziehung von Bahnhofsspange und -südkopf erweitert worden,
die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre ist am 03
Juni 2000 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6/00 der Landeshauptstadt
Potsdam rechtskräftig
geworden.
In ihrer Sitzung am 04
Oktober 2000 hat die Stadtverordnetenversammlung die Reduzierung
des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 „Potsdam-Center"
sowie die Fortführung der Teilbereiche A, B und C als eigenständige Bebauungsplane
beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich
des Bebauungsplans Nr. 37 „Potsdam-Center", jetzt
Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center" ist notwendig, da die Grunde
für die Veränderungssperre weiter bestehen Aufgrund verschiedener Ursachen hat die
Bebauungsplanung bisher noch keinen verbindlichen Stand erreicht, so dass
weiterhin eine Sicherung der Planung erforderlich ist.