Beschlussvorlage - 22/SVV/0693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I Sachlage

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB), die infolge der Ausgliederung des gleichnamigen Eigenbetriebes aus der LHP am 13.08.2002 errichtet wurde und im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter HRB 16279 P eingetragen ist.

 

r die KEvB gilt gegenwärtig der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 06.08.2015, der am 08.09.2015 in das Handelsregister eingetragen wurde.

 

Die Gesellschaft betreibt u.a. das Klinikum Ernst von Bergmann. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, der Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.

 

II Handlungsbedarf

 

Am 06.03.2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung unter der Drucksache 18/SVV/0785 einen modifizierten Mustergesellschaftsvertrag für die unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Ferner nahm der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung in seiner Sitzung am 09.03.2022 unter der Drucksache Nr. 22/SVV/0214 zur Kenntnis, dass den Gesellschafterversammlungen und den Überwachungsorganen städtischer Unternehmen und Beteiligungen in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eröffnet werden soll, Sitzungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen und dabei Beschsse zu fassen, insbesondere zur Sicherung ihrer Arbeitsfähigkeit in Anbetracht der Pandemiesituation in Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus.

 

Die Durchführung der Sitzungen der Überwachungsorgane und Gesellschafterversammlungen im Format der Videokonferenz soll jedoch auf begründete Ausnahmefälle beschränkt sein und nur durchgeführt werden, wenn z.B. eine Pandemie o.ä. die Abhaltung einer Präsenzsitzung und die damit verbundene persönliche Teilnahme der Mitglieder absehbar nicht zulässt.

 

Vor dem Hintergrund des angepassten Mustergesellschaftsvertrages und zur Ermöglichung der Videokonferenzsitzungen wird nunmehr der Gesellschaftsvertrag der KEvB entsprechend geändert.

 

In der Synopse (Anlage 2) wird der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag mit dem angepassten neuen Gesellschaftsvertrag der KEvB gegenübergestellt, wobei alle Änderungen ganzheitlich hervorgehoben sind.

 

III Rechtsgrundlagen

 

Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH hat für die Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Effekte.

 

Die Kosten der notariellen Beurkundung der Satzungsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.
 

 

 


 

 

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Anlagen

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