Beschlussvorlage - 22/SVV/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Gefahrenabwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 2022 bis 2026.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Die Klimaauswirkungen wurden nicht gesondert betrachtet. In jedweder Beschaffungsmaßnahme oder Prozessgestaltung wird auf die Einhaltung geltender Vorschriften und strategischer Ziele der Landeshauptstadt Potsdam geachtet.

 

 

 

Begründung:

 

Der § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) verpflichtet die Landeshauptstadt Potsdam eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen. Die definierten Schutzziele für die Landeshauptstadt Potsdam definieren die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung. Zusätzlich beinhaltet der vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan (GAP) eine strategische Planung für den Zeitraum 2026 bis 2031.

 

Zur Durchführung der Risikoanalyse und Gefahrenabwehrbedarfsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam konnte per Vergabeverfahren die zertifizierte Firma Forplan GmbH gewonnen werden. Die Implementierung einer ständigen Arbeitsgruppe gewährleistete die fachliche Begleitung und das Controlling des Projektes. Die Arbeitsgruppe gründete sich aus den Führungskräften und der Fachbereichssteuerung des Fachbereichs Feuerwehr (FB 37), dem Personalrat und dem Fachbereich Personal und Organisation (FB 53). Im Projektzeitraum erfolgte die fachlichen Abstimmungen mit den Fachbereichen Bauen, Denkmalschutz, Vermessung und Geoinformation (FB 44), Stadtplanung (FB 46), dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) und dem Geschäftsbereich 3. Zusätzlich wurden das Büro des Oberbürgermeisters und die Geschäftsbereiche 1 und 5 über die Projektdurchführung und den -fortschritt informiert.

 

Im vorliegenden Bedarfsplan wurden die Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Potsdam analysiert und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen dargestellt. Im Rahmen des IST-Zustandes wurde ersichtlich, dass in einigen Stadtteilen die derzeitige Schutzzieldefinition nicht eingehalten werden kann. Dies ist einerseits auf die Standortstruktur und andererseits auf die personelle Leistungsfähigkeit einiger ehrenamtlicher Feuerwehreinheiten zurückzuführen.

 

Trotz hoher Motivation und positiver Altersstruktur können viele freiwillige Feuerwehreinheiten die notwendige Personalstärke zur Einhaltung des Schutzzieles nicht innerhalb der erforderlichen Zeit zur Einsatzstelle bringen. Als Gründe können hier beispielhaft die geringe Arbeitsplatzanzahl in den kleineren Ortschaften sowie die teilweise geringe Einsatzkräfteanzahl in den Feuerwehreinheiten genannt werden. Weitergehende Maßnahmen, wie die Förderung/Bereitstellung von Wohnraum zur Einsatzkräfteerhöhung und Förderung des Ehrenamtes sind erforderlich.

 

Gleichzeitig lassen sich gewisse Defizite bei der Schutzzieleinhaltung nur durch eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehreinheiten nicht beseitigen. Aufgrund der Standortstruktur kann die definierte Eintreffzeit von 8 Minuten in einigen Stadtteilen nicht eingehalten werden. Zur Erfüllung des Schutzzieles ist die Einrichtung von zwei weiteren Berufsfeuerwehr-standorten notwendig. Neben einem Standort im Westen für die Stadtteile Potsdam West, Eiche, Golm, Bornim, Bornstedt, Marquardt ist außerdem ein Standort im Norden für die Stadtteilerdlich der Nauener Vorstadt erforderlich. Die Standortplanung der Feuer- und Rettungswachen für den Nord- und Westbereich, sowie der Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Golm und Eiche wird im künftigen Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK) berücksichtigt.

 

Angesichts des begrenzten Flächenangebotes in der Landeshauptstadt Potsdam wurden gemeinsam mit der Stadtplanung nach geeigneten Flächen und Standorten gesucht.

 

Im Zielbereich des Fachgutachtens für eine zusätzliche Feuerwache im Potsdamer Norden liegt das Gelände an der Birnenplantage in Neu Fahrland. Dieser Standort wird für die weitere Konkretisierung empfohlen. Das städtische Grundstück wird derzeit durch Sportanlagen, die Badewiese, das Bürgerhaus und die freiwillige Feuerwehr Neu-Fahrland genutzt. Erste Machbarkeitsprüfungen haben ergeben, dass die Entwicklung einer Feuerwache (mit etwa 5.000 m² Grundstücksfläche) mit Erhalt der vorhandenen Nutzungen möglich ist. Es wird empfohlen, in der weiteren Konkretisierung zu prüfen, ob sich aus den neuen und vorhandenen Nutzungen Synergien ergeben können. Vor einer konkreten Bauplanung ist die Änderung des Bebauungsplanes NF 8 „Sport und Freizeitanlage“tig.

Für eine zusätzliche Feuerwache im Potsdamer Westen liegen dagegen keine geeigneten städtischen Flächen vor. Große Teile des Zielbereiches um die Kreuzung Amundsenstraße und Kaiser-Friedrich-Straße liegen im sensiblen Bereich des Welterbes und/oder sind bewaldet. Einige vorhandene Potenzialflächen sind bereits für andere Nutzungen vorgesehen, die weitere Prüfung wurde von den Eigentümern abgelehnt. Es gibt noch mehrere Fchen, die für eine Realisierung grundsätzlich in Frage kämen, der Prüfungsprozess ist aber derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weitere Konkretisierung vorgenommen werden. Die Realisierung, Planung und Finanzierung der erheblichen infrastrukturellen Erweiterungen erfolgt durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam. Die Mietaufwendungen werden in den entsprechenden Ergebnishaushalt der Feuerwehr Potsdam geplant, während die investiven Bedarfe im Wirtschaftsplan des KIS hinterlegt werden.

 

Durch die Einrichtung von zwei weiteren Feuer- und Rettungswachen ist zur Besetzung der notwendigen Funktionen ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 107,5 Planstellen im mittleren Dienst gegeben. Zudem besteht aufgrund eines erhöhten Personalausfallfaktors sowie einer Funktionsanpassung in der Bestandsstruktur bereits kurzfristig die Notwendigkeit einer Planstellenmehrung um 22,57 Stellen auf insgesamt 126,57 Planstellen im Brandschutz. Hierdurch soll zukünftig die Unterbesetzung der Einsatzahrzeuge verhindert werden. Insgesamt sind nach Einrichtung von vier Feuer- und Rettungswachen 234 Planstellen zur Besetzung der Funktionen im mittleren Dienst im Brandschutz erforderlich.

 

 

 

Zusätzlich zur Besetzung der schutzzielrelevanten Wachen im Westen und Norden der Stadt, zielt der Stellenaufwuchs darauf ab den Einsatzdienst zu entlasten, den Dienst rechtskonform auszugestalten und künftig die angeordnete Mehrarbeit im Brandschutz signifikant zu senken. Hieraus ergibt sich in der Dienstplanung die Gewährung ausreichender Erholungszeiten, die sich in erhöhter Motivation und einer Reduktion krankheitsbedingter Ausfallzeiten widerspiegeln. Diesen Effekt gilt es in einem ständigen Controlling und in der künftigen Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes zu berücksichtigen und zielt auf einer langfristigen Verbesserung des Personalausfallfaktors und Verringerung des Stellenbedarfs ab.

 

Neben den Planstellen im mittleren Dienst wurden die Bereiche des Tagdienstes und der Verwaltung gesondert betrachtet. Dies wurde im integralen Bestandteil des GAP durch eine gesonderte Organisationsuntersuchung analysiert. Hier bedarf es ebenfalls einer Anpassung der vorhandenen Ist-Struktur und des vorhandenen Personalbestandes. Mit Blick auf die rechtlichen Einflussfaktoren sowie vergleichende Faktoren aus Organisationsstrukturen anderer Feuerwehren wurden Grundsatzempfehlungen formuliert, deren Umsetzung angeraten wird bzw. welche planerische Grundvoraussetzungen für die präsentierte Gesamtorganisation darstellen.

 

Es wurde ein Grundorganigramm erstellt, das die optimale Neugliederung des Fachbereichs unter Berücksichtigung von möglichst homogener Aufgabenverteilung ohne Doppelzuständigkeiten und wenig bereichsübergreifenden Schnittstellen abbildet. Darin sind die Organisationsbereiche dargestellt und die Leitungs- und Verantwortungsebenen von der Fachbereichsleitung über die notwendigen administrativen Zwischenstufen bis zur fachlichen Leitung der Bereiche/Arbeitsgruppen gegliedert.

 

In der Folge wurden die notwendigen Stellenbedarfe zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen/Arbeitsgruppen unter Berücksichtigung der Tätigkeitserfassungen und Bestandsanalysen sowie mit Blick auf Planungsgrundlagen der KGSt. und vergleichbarer Organisationseinheiten definiert. Dabei muss stets die Verknüpfung mit den Einsatzdienstfunktionen der Feuerwehr (Mischdienstmodell) berücksichtigt werden.

 

Letztlich wurde auf dieser Basis der notwendige Stellenbedarf für die verschiedenen Leitungs- und Sachbearbeitungsstellen definiert. Die Stellenmehrbedarfe des GAP und dieser Organisationsuntersuchung sind in mehreren Umsetzungsstufen im GAP aufgeführt.

 

Gemäß der Stufenplanung wird von einem Stellenaufwuchs von ca. 166 Stellen Im Brandschutz, Tagdienst und Verwaltung ausgegangen. Zusätzlich müssen mindestens 16 zusätzliche Ausbildungs-stellen geschaffen werden (empfohlen wurden bis zu 24). Einen Stellenaufwuchs der Regionalleitstelle Nordwest wurde im GAP noch nicht aufgezeigt. Die optionale Durchführung eines Leitstellengutachtens hat eine weitere Anhebung der Stellen um 12 Disponenten ergeben.

 

Der FB 53, als ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe, war an der fachlichen Beurteilung und Begleitung maßgeblich beteiligt und unterwarf der Organisationsuntersuchung einer kritischen Würdigung und Klarstellung. Insofern konnten rechtliche, organisatorische und personalwirtschaftliche Unklarheiten bereinigt und auf die Anforderungen der Landeshauptstadt Potsdam angepasst werden (KGSt-Größenklassen; Stellenbewertungen, etc). Der FB 53 kann aus organisatorischer Sicht mit dem Gutachten mitgehen und kann unter Berücksichtigung der gegebenen formalen Hinweise die Bedarfe mittragen. Hervorgehoben werden muss, dass auf die konsequenter Anwendung der Laufbahn geachtet wird. Hierzu musste eine Korrektur auf Seite 32 der Organisationsuntersuchung zur Streichung der Laufbahn Gruppenführer (A9) erfolgen.  Es wurde ebenfalls definiert, dass die Hoheit der Stellenbewertung, Organisation und -bewirtschaftung dem Dienstherrn obliegt. Die formulierten Grundsatzempfehlungen der Organisationsstruktur, Stellenbewertung und des Stellenaufwuchses entsprechen jedoch den Standards einer Organisationsuntersuchung und der daraus abgeleiteten personalwirtschaftlichen Konsequenzen. Die Basis der Organisationsempfehlung ist die Bezugnahme des aktuellen KGSt-Modells („Stellenbewertung Feuerwehr. Stellenbewertung in bewegten Zeiten (gestern heute morgen) (7/2019)“), diese soll vollumfänglich und in ganzheitlicher Konsequenz auf den Fachbereich 37 angewandt werden. Des Weiteren ist bei der vollumfänglichen Anwendung des genannten KGSt-Modells auf die Größenklassen zu achten. Die Landeshauptstadt Potsdam wird derzeit in der Größenklasse 3 geführt (100.000 bis 200.000 Einwohner). Zur Klassifizierung sind lediglich die Einwohnerzahlen und keine Pendlerbewegungen, Touristen- und Schülerzahlen zu berücksichtigen.

 

 

Im Rahmen einer Begehung der Feuerwehr- und Rettungswachen sind Defizite ermittelt worden, die beseitigt werden müssen. Die mangelnden Räumlichkeiten für Büros und Umkleiden der FuRW 1 können nur durch einen Anbau geschaffen werden. Maßnahmen an der FuRW 2 umfassen primär die verkehrssichere Ausgestaltung der Ausfahrt.

 

Im Bereich der Feuerwehrhäuser der ehrenamtlichen Feuerwehreinheiten wurden insbesondere bei den Feuerwehrhäusern der Einheiten Eiche und Golm, Sacrow, Drewitz und Uetz-Paaren Mängel im Unfallschutz erkannt, die eine mittelfristige Aufrechterhaltung der Standorte im jetzigen Zustand nicht zulassen. Während für das Feuerwehrhaus Sacrow bereits ein Neubau in Planung ist und zeitnah umgesetzt wird, soll für die anderen Feuerwehrhäuser ein entsprechender Neubau geplant werden. Hierbei soll, unter Berücksichtigung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, für die Feuerwehreinheiten Eiche und Golm ein gemeinsamer Standort geprüft werden. Eine Empfehlung ist die Zusammenlegung dieser beiden freiwilligen Feuerwehren mit der Entwicklung eines gemeinsamen Standortes am Kuhfortdamm, am Rand der städtischen Sportanlage. Der Standort wird im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sportanlagen Kuhfortdamm“ berücksichtigt. Ein neuer Standort Drewitz kann gemeinsam mit dem DRK am geplanten KatS-Zentrum realisiert werden. Kleinere Maßnahmen an den anderen Feuerwehrhäusern werden durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) bewertet und für die nächsten Jahre im Haushalt eingeplant.

Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr Potsdam ist stetig fortzuschreiben und an die sich verändernden Aufgaben und Bedarfe der Feuerwehr anzupassen. Aufgrund der Kostensteigerung bei der Fahrzeugbeschaffung ist die jährlich geplante Beschaffungssumme von 750.000 € auf 900.000 € beim Kommunalen Fuhrparkservice (KFP) anzuheben. Dies führt zu einer unmittelbaren Erhöhung der sich daraus ergebenden Fahrzeugmieten des Fachbereichs 37. Die anfallenden investiven Bedarfe sind durch den KFP darzustellen. Die hieraus resultierenden Fahrzeugmieten sind entsprechend in den Ergebnishaushalt aufzunehmen.


Die Grundlagen zur Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, diesen in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Im Rahmen einer Fortschreibung werden die durchgeführten Maßnahmen und Auswirkungen analysiert und bewertet. Dadurch kann die Entwicklung der Feuerwehr strukturiert weitergeführt und nach Bedarf durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.

 

Der Gefahrenabwehrbedarfsplan der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam soll in Zeitabständen von fünf Jahren fortgeschrieben werden. Der vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan soll daher im Jahre 2026 überarbeitet werden.

 

Werden innerhalb dieser Zeit wesentliche Änderungen erkannt, soll eine außerordentliche Fortschreibung zu diesen Abweichungen erfolgen. Eine wesentliche Änderung ist beispielsweise die grundlegende Nichteinhaltung des Erreichungsgrades des vereinbarten Schutzzieles. hrend des Fortschreibungsintervalls sind mindestens folgende Leistungskriterien jährlich im Sinne der Qualitätssicherung fortzuschreiben:

 

                      Einsatzstatistik,

                      Ausrückzeiten,

                      Eintreffzeiten,

                      Erreichungsgrad,

                      Einhaltung der Mindestfunktionsstärke der Berufsfeuerwehr,

                      Personalausfallfaktor,

                     Mitgliederentwicklung und Einsatzkräfteverfügbarkeit in den ehrenamtlichen Feuerwehreinheiten.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)
ist die Landeshauptstadt Potsdam Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, sowie für den Katastrophenschutz.  Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden von den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern, den kreisfreien Städten und den Landkreisen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und den Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen.

 

Die Aufgabenträger haben insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten.

 

Hierzu sind durch die Landeshauptstadt Potsdam entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Der entsprechende Finanzbedarf wurde im Formular „Darstellung der finanziellen Auswirkungen des GAP 2022 bis 2026“ hinterlegt. Des Weiteren wurde der Pflichtangabe die erläuternden Unterlagen zur Berechnung und Kalkulation beigefügt.

 

Das notwendige Finanzvolumen wird für den Zeitraum bis 2026 auf ca. 19,75 Mio. € im Ergebnis- und 287 T€ im Investitionshaushalt angesetzt. Da der vorgelegten Gefahrenabwehrbedarfsplan noch eine strategische Planung bis 2031 zugrunde liegt, wird der weitere Finanzbedarf im Ergebnishaushalt auf 73,19 Mio. € beziffert. Weitere investive Mittel in Höhe von 428 T€ werden benötigt. Für die Gesamtmaßnahme und deren Mittelbedarf besteht ein Haushaltsvorbehalt.  
 

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