Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0793

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister informiert den Hauptausschuss über die Erweiterung der Kartenzahlmöglichkeit.

 

An den Zahlungsverkehrsterminals der Landeshauptstadt Potsdam ist seit Juni 2022 das Bezahlen mittels Kreditkarte möglich. Dabei ist an fast allen Zahlungsverkehrsterminals das kontaktlose Zahlen, auch über eine Smartphone-App mit hinterlegter Kreditkarte, mit umfasst.

 

Durch die „Allgemeinverfügung zur Freischaltung der Kreditkartenzahlung als weitere Zahlungsart an den Zahlungsverkehrsterminals der Landeshauptstadt Potsdam“ haben der Oberbürgermeister und der Bürgermeister als Kassenaufsichtsbeamter in innerdienstlichen Regelungen die Zahlung mit Kreditkarten ab dem 01.06.2022 ermöglicht.

 

Kreditkartenzahlungen können über Kreditkarten der nachfolgenden Anbieter erfolgen: mastercard., mastercard. Debit, maestro., VISA, VISA DEBIT, V Pay, Diners Club INTERNATIONAL, UnionPay, JCB. Dies deckt fast alle in Deutschland ausgegebenen, handelsüblichen Kreditkarten ab.

 

Die Zahlung mittels Kreditkarte verursacht höhere Kosten (aufgrund von Gebühren des Anbieters) als die Zahlung mittels GiroCard (früher ec-Karte). Aufgrund der Regelung in der Allgemeinverfügung, dass Kreditkartenzahlungen nachrangig zur Zahlung mittels GiroCard einzusetzen sind, wird jedoch von keiner erheblichen Kostensteigerung ausgegangen. Die Haushaltsmittel sind im Produkt der Stadtkasse geplant.

 

Mit der Freischaltung von Kreditkartenzahlungen an den Zahlungsverkehrsterminals der Landeshauptstadt Potsdam wird eine bürger-/bürgerinnenfreundliche und serviceorientierte Zahlungsabwicklung gewährleistet. Zumal auch die Banken zunehmend ihren Kunden keine kostenlose GiroCard mehr zur Verfügung stellen.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der durch die höheren Gebühren für Kreditkartenzahlungen entstehende Mehraufwand in Höhe von ca. 2.500 EUR jährlich ist im gültigen Haushalt 2022 (inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2023-2025) bereits enthalten.
 

 

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Anlagen

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