Antrag - 22/SVV/0845
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung Jugendhilfeausschuss der Landehauptstadt Potsdam (der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:
Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)
Fraktion Mitglied stellv. Mitglied
SPD 1. Herr Tiemo Reimann Frau Grit Schkölziger
2. Herr Leon Troche Frau Anke Dreier-Horning
Bündnis 90/Die Grünen 1. Frau Birgit Eifler Frau Janny Armbruster
2. Herr Frank Otto Frau Wiebke Bartelt
Sozial.DIE LINKE.Potsdam 1. Frau Dr. Sigrid Müller Herr Stefan Wollenberg
CDU 1. Herr Matthias Kaiser Herr Björn Karl
DIE aNDERE 1. Frau Annina Beck Herr René Kulke
AfD 1……………………… ……………………………
Freie Demokraten 1. Madeleine Floiger Melanie Felten
Erläuterung
Begründung:
Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.
Gemäß § 43 Abs. 6 BbgKVerf muss ein Ausschuss neu gebildet werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Dieser Antrag liegt von der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vor.
Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 9 x 11/51 = 1,94 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 x 10/51 = 1,76 2 Sitze
Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 9 x 10/51 = 1,41 1 Sitze
Fraktion CDU 9 x 6/51 = 1,06 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 9 x 6/51 = 1,06 1 Sitz
Fraktion AfD 9 x 3/51 = 0,53 1 Sitz
Fraktion der Freien Demokraten 9 x 3/51 = 0,53 1 Sitz