Antrag - 22/SVV/0829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam appelliert an die in Potsdam ansässigen und tätigen Wohnungsunternehmen, dem Beispiel der städtischen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam zu folgen und angesichts der schwierigen gesellschaftlichen Situation und hohen Heizkosten bis Oktober 2023 zum Schutz der Mieter auf Mieterhöhungen und Wohnungsräumungen zu verzichten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Appell an die Wohnungsunternehmen in Potsdam weiterzuleiten, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Angesichts der schwierigen gesellschaftlichen Bedingungen durch hohe Heizkosten und der angespannten Wohnungssituation in Potsdam verzichtet die städtische Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam bis Oktober 2023 auf Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und auf die Räumung von Wohnungen.

 

Damit wird, auch dem Anliegen des Bürgerbegehrens zur Einführung eines Mietendeckels folgend, ein hohes Maß an sozialer Sicherheit für Mieterinnen und Mieter der Pro Potsdam geschaffen. Da sich etwa 60 Prozent der Wohnungen in Potsdam in privatem Eigentum befinden, wovon sich wiederum große Teile in den Händen von großen Wohnungsgesellschaften befinden, sollte der Versuch unternommen werden, diesen Bestand nach dem Vorbild der Pro Potsdam vor dem Verlust ihrer Wohnung aufgrund von Mietrückständen wegen hoher Heizkosten zu schützen.

 

Deshalb soll ein entsprechender Appell der Stadtverordnetenversammlung an diese Wohnungsgesellschaften, verbunden mit der Erwartung einer Stellungnahme, weitergeleitet werden.

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Anlagen

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