Antrag - 22/SVV/0780
Grunddaten
- Betreff:
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Zusammenfassung der geteilten Bebauungspläne B 157-1 und B 157-2 zu einem Bebauungsplan B 157
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.10.2022
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07.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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29.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Veränderung der Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 zu überarbeiten, um die derzeitigen Bebauungspläne Nr. 157-1 und 157-2 zusammenzufassen und als ganzheitlichen Bebauungsplan B 157 „Neue Mitte Golm“ wieder in die Bearbeitung unter der Priorität 1 aufzunehmen.
Erläuterung
Begründung:
Der Ortsbeirat Golm hat in seiner 41. öffentlichen Sitzung am 25.08.2022 mit Stimmenmehrheit beschlossen (DS 22/SVV/0683), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).
Der Ortsbeirat begründet das Anliegen damit:
Gemäß Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilung des räumlichen Geltungsbereiches und Flächennutzungsplan-Änderung "Neue Mitte Golm" (18/17) (DS 21/SVV/0004) vom 24.09.2021 sollte nach Abschluss der Rahmenplanung Golm in der nächsten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden, der auf eine zügige Aufnahme des Bebauungsplans Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ in die Priorität 1 gerichtet ist. So sollten die Ergebnisse der Rahmenplanung möglichst zügig durch die verbindliche Bauleitplanung umgesetzt werden.
Durch den Abschluss des Rahmenplanverfahrens und notwendige Festlegungen zur weiteren Bebauung in der Golmer Mitte sollte nun die Erarbeitung im Ganzen erfolgen können.
Mit Erhalt der Priorisierung in der Stufe 1 bleibt sichergestellt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Entwicklungen zur Ausbildung einer Mitte gleichrangig betrachtet werden und die aktuellen Entwicklungen (u.a. Bau der Flüchtlingswohnungen) mit einfließen können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,9 kB
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