Anfrage - 22/SVV/0851

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Beschlussvorschlag

Öffentliche Gebäude dürfen laut der neuen Energiesparverordnung nicht mehr wärmer als 19 Grad Celsius sein. Auch gibt es erste Vorschriften für Privatleute und Besitzer:innen von Wohngebäuden.

 

Um Energie zu sparen, sollen öffentliche Gebäude ab September in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett Ende August in Berlin beschlossen. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.

 

Außerdem vorgesehen ist ein Aus der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden.

 

Hat die Landeshauptstadt Potsdam dazu eine Vorschriftenliste insbesondere für Privatleute und Besitzer:innen von Wohngebäuden?

 

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