Mitteilungsvorlage - 01/SVV/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Stabilisierung der Regionalen Planungsgemeinschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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24.01.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2000 die Verwaltung
beauftragt, mit dem Ziel einer Stabilisierung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Gespräche mit den beteiligten
Landkreisen und der Stadt Brandenburg über mögliche und notwendige Maßnahmen
der Mitgliedskommunen zu führen (DS 00/0931/1). Eine Information
über die Ergebnisse der Überlegungen und Bemühungen ist für Januar
2001 gefordert.
Unter
Beachtung der Fristvorgaben aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
ist in dem vorgegebenen Zeitrahmen nur ein Zwischenbericht
möglich:
Fragen der Finanzierung und Sicherung
der Arbeitsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaft sind regelmäßig
Gegenstand der Sitzungen des Regionalvorstandes, in dem alle angesprochenen
Gebietskörperschaften vertreten sind. Deshalb soll sinnvoller weise dieses
Gremium dazu genutzt werden, die durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aufgeworfenen Fragen zu diskutieren und Erfordernis
und Möglichkeiten einer gemeinsamen
Initiative in der angestrebten Zielrichtung auszuloten.
Die nächste Sitzung des Regionalvorstandes ist
vorgesehen für den 23.02.2001. Die Zusammenstellung der Ergebnisse dieser
Beratung in einer weiteren Mitteilungsvorlage würde unter Beachtung der notwendigen
Vorläufe eine Berichterstattung in der April-Sitzung der StW möglich machen.
Ohne dem Ergebnis vorwegzugreifen, kann aus den bisherigen
Diskussionen festgestellt werden, dass die beteiligten
Kommunen ebenso wie die Regionalversammlung bislang vordringlich die Regionale Planungsstelle dazu angehalten haben, durch
Rationalisierungsmaßnahmen und die Generierung von zusätzlichen Einnahmen die Wirtschaftlichkeit zu
verbessern und auf diese Weise den Haushaltsausgleich zu den verringerten
Finanzzuweisungen herbeizuführen.