Anfrage - 22/SVV/0868

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Straßenabwässer und  Niederschlagswässer weiterer versiegelter Flächen des Entwicklungsgebiet Krampnitz sollten über ein Auslaufbauwerk in den Krampnitzer See entwässert werden. Gegen die Genehmigung der UNB hat die BUND Widerspruch eingelegt, dem der Oberbürgermeister nunmehr jüngst gefolgt ist.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:

 

Welcher Sachstand (Schäden, ggf. Haftung) kann zum zukünftigen Umgang mit Straßenabwässern und Niederschlagswasser des Entwicklungsgebietes Krampnitz im Hinblick auf das Auslaufbauwerk (Projektaufgabe?) ggf. Alternativen, berichtet werden?

 

r die Errichtung des Regenwasser-Auslasses zum Krampnitzsee wurde die Befreiung gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Ende September erteilt.

 

Auch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitstelle wurde einschließlich der sofortigen Vollziehung aufgrund des öffentlichen Interesses Ende September erteilt. 

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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