Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0866

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verfolgt das Ziel, durch Einsparmaßnahmen 15 Prozent Energie einzusparen. Die Energiesparmaßnahmen dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August 2022 um mindestens 15 Prozent zu verringern.

 

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter zu vermeiden, hat die Bundesregierung auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 1 des Energiesicherungsgesetzes EnSiG rzlich die Verordnungen EnSikuV und EnSimiV beschlossen. Die Regelungen der EnSikuV (kurzfristige Maßnahmen) treten zum 1. September in Kraft und gelten bis Februar 2023. Die EnSimiV (mittelfristige Maßnahmen) tritt zum 1. Oktober für zwei Jahre in Kraft.

 

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

 

Die Verordnung über kurzfristige Energiesparmaßnahmen EnSikuV sieht u.a. die Reduzierung beheizter Büroflächen, die Abschaltung von Warmwasser, die Einschränkung der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbung vor.

 

In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist damit die Raumtemperatur 19 Grad Celsius. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.

 

Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Nutzung von leuchtenden, beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird untersagt. Hierdurch reduziert sich der unnötige Energieverbrauch vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor.

 

Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Das Verbot der Beheizung von Gas- und strombeheizten Pools bezieht sich auf private Schwimmbecken, die nicht gewerblich genutzt werden und sich in Privatgebäuden oder Wohngebäuden befinden. Die Regelungen treten zum 1. September in Kraft und gelten bis Februar 2023.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits Ende Juli damit begonnen, Energieeinsparmaßnahmen zu erörtern. Der Hauptausschuss wurde erstmalig über die in Prüfung befindlichen Maßnahmen am 17.08.2022 informiert. Die Geschäftsbereiche haben seitdem fortlaufend Energieeinsparpotentiale geprüft. Mit der EnSikuV sind eine Reihe von zunächst freiwilligen Einsparmaßnahmen seit dem 01.09.2022 verpflichtend umzusetzen. Die Energieeinsparmaßnahmen dienen der Verbrauchreduzierung von Gas, Fernwärme und Strom.

 

Der Gesamtenergieverbrauch an Strom, Fernwärme und Gas der Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung Potsdam betrug 2020 ca. 9.430.255 Kilowattstunden pro Jahr. Das sind umgerechnet etwa 9.430 MWh/a und entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 224 Vier-Personenhaushalten.

 

Mit den von der Stadtverwaltung geprüften und umgesetzten bzw. zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen (s. Anlage Maßnahmen 1 bis 9) lassen sich bei konsequenter Anwendung insgesamt ca.  1.807 Megawattstunden Strom, Wärme und Gas pro Jahr einsparen. Das entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 43 Vier-Personenhaushalten.

 

Die Prüfung der Stromeinsparmaßnahme 5 „Abschaltung von Lichtsignalanlagen“ hat ergeben, dass die Maßnahme die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen würde und daher nicht zur Umsetzung geeignet ist.

 

Die geprüfte Maßnahme 9 „Schließung Kiezbad Am Stern“ hat ein Einsparpotential von 810.000 kWh Wärme/a und 424.000 kWh Strom/a ergeben. In der Abwägungsentscheidung konnte festgestellt werden, dass die Schließung durch die Nutzung und Verlagerung von Angeboten und Dienstleistungen ins Bad „Blu“ kompensierbar ist. Die Stadtverordneten haben im Hauptausschuss vom 17.09.2022 gegen die Energieeinsparmaßnahme votiert und die Öffnung des Kiezbades nach den Herbstferien beschlossen.


 

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Anlagen

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