Anfrage - 22/SVV/0871
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffen von Wohnraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Finken, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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05.10.2022
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Beschlussvorschlag
Das Schaffen von Wohnraum ist eines der drängensten Probleme. Potsdam hat für die Pro Potsdam klare Ziele festgelegt. Wenn nun die Bundesbauministerin Geywitz bis 2025 bundesweit für jährlich 400.000 neue Wohnungen sorgen will, hat das wahrscheinlich Auswirkungen auf die Wohnungsbauaktivitäten in Potsdam und die Herausforderungen an die Verwaltung.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Welche besonderen Herausforderungen hat die Landehauptstadt Potsdam zur Bewältigung dieser Zielsetzung zu bewältigen?
Das Ziele der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu errichten, entspricht bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand in der Bundesrepublik von ca. 43.100.000 (31.12.2021, Destatis) einem Neubauanteil von 0,9 % pro Jahr. Übertragen auf die Landeshauptstadt Potsdam (Gesamtwohnungsbestand ca. 94.000 Wohnungen, Stand 31.12.2021) entspricht dies einem jährlichen Neubauvolumen von ca. 870 Wohnungen pro Jahr.
Diese Quote wird bereits seit Jahren deutlich überschritten. Im Zeitraum 2010 bis 2021 wurden im Mittel jedes Jahr ca. 1.650 Wohnungen in Potsdam fertiggestellt, der Gesamtbestand an Wohnungen stieg abzüglich abgegangener Wohnungen im Mittel um ca. 1.270 Wohnungen pro Jahr.
Für 2021 muss aber laut aktueller Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf einen Bauüberhang von ca. 3.200 genehmigten, aber nicht errichteten Wohnungen hingewiesen werden. Umsetzungsverzögerungen treten demnach insbesondere auch nach Abschluss der hoheitlichen Schritte durch die LHP auf.
Darüber hinaus bestehen verschiedene äußere Faktoren, die insbesondere für die Errichtung von bezahlbarem Wohnen hinderlich sind. Zu benennen ist etwa die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit ausreichender Landeswohnungsbaufördermittel und der Ausweitung entsprechender Förderkulissen, die weiterhin extreme Steigerung der Neubaukosten und der Bauzinsen.
Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt