Anfrage - 22/SVV/0876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anfrage dient der Vorbereitung und Kontrolle von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der folgenden Fragestellung.

 

In den Ausschussberatungen wurde bekannt, dass auf dem Grundstück des zukünftigen Museums Minsk künftig das öffentliche Wegerecht auf einen schmaleren Bereich des Grundstückes begrenzt werden soll. Dies soll erforderlich sein, damit die zum Schutz der Kunstwerke erforderliche Kameraüberwachung keine Aufnahmen im öffentlichen Raum erstellt. Angesichts der Tatsache, dass Grundstückseigentümerinnen an vielen Stellen der Stadt ihre Gebäude mit Videokameras überwachen, die in den öffentlichen Raum reichen, verwundert diese Argumentation.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Welche rechtliche Expertise liegt der Einschätzung zugrunde?


 

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