Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss 22/SVV/0124 beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle Beratungsangebot, Bedarfsprüfung und Kostenübernahme für kostenlose Verhütungsmittel angesiedelt werden können und welche Kosten dabei entstehen.

 

Als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, dass das genannte Angebot grundsätzlich bei einem Freien Träger der Wohlfahrtspflege in Form einer Sexualberatungsstelle angesiedelt werden könnte. Als Grundlage für eine Finanzierung der Leistung und des Trägers kann die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für sozial- und gesundheitsfördernde Maßnahmen genutzt werden. Diese ermöglicht eine Förderung ab 2024. Sofern keine zusätzlichen Mittel für diese Richtlinie bereitgestellt werden, kann dieses Vorhaben lediglich zu Lasten, bzw. in Konkurrenz zu bisher aus dieser Richtlinie geförderter Angebote erfolgen.

 

r die Umsetzung des Angebotes sind Kosten in Höhe von mindestens 228.000 €hrlich zu decken.  Einzuplanen sind:

-       1,5 VZE (S12 TVöD – SuE) zur Umsetzung des Projektes = 105.000 €

-       Sachkostenpauschale      =   25.000 €

-       Kostenübernahme für Verhütungsmittel    =   98.000 €

          228.000 €

 

Berechnet wurden diese Kosen in Anlehnung an die  Ergebnisse des Abschlussberichtes des biko-Modellprojektes „Beratung, Information und Kostenübernahme aus 2019. Dabei wurden die oben benannten Kosten

-       auf der Grundlage der Potsdamer Bevölkerung im Alter von 21 bis unter 45 Jahren (Stand 12/2021),

-       des Anteils von Armut bedrohter in dieser Altersgruppe (Einkommen unter 1.200 €, Quelle   Bürgerumfrage Leben in Potsdam 2021)

-       einer Inanspruchnahme des Angebotes von 5,2 % aus der Berechtigten-Gruppe (in Anlehnung an den biko-Abschlussbericht)

-       Kosten in Höhe von 156,41 € jährlich pro in Inanspruchnahme des Angebots durch Frauen (in Anlehnung an den biko-Abschlussbericht)   

-       Pauschal 40.000 € für die Inanspruchnahme des Angebotes durch Männer (Angaben zu Kosten pro Fall bei Männer waren weder im biko-Abschlussbericht, noch in anderen Quellen zu finden) 

 

ermittelt.

 

Mit Blick auf die aktuellen schwierigen Rahmenbedingungen zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 wird die Umsetzung der Kostenübernahme nicht empfohlen. Eine Umsetzung sollte je nach Haushaltslage für 2025/2026 erneut geprüft werden.

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für die Personal- und Sachkosten im Rahmen der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln sind weder in der aktuellen Haushaltsplanung 2023/24 noch in der MiFi berücksichtigt.

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