Beschlussvorlage - 22/SVV/0881
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerauswahl temporäre Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bornstedter Feld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
- Im Ergebnis der Interessenbekundungsprüfungen wird die temporäre Kinder- und Jugendfreizeit-einrichtung Bornstedter Feld in die Trägerschaft der Zeltpunkt Montelino gGmbH überführt
- Auf der Grundlage der Interessenbekundung ist der Betrieb der Einrichtung bis spätestens zum 01.01.2023 aufzunehmen.
- Die Verwaltung und die ProPotsdam GmbH werden beauftragt, mit der Zeltpunkt Montelino gGmbH bis zum 31.12.2022 alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, d.h. insbesondere eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung und einen Mietvertrag abzuschließen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Gemäß Auftrag des Jugendhilfeausschusses vom 19.05.2022 sowie Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung an alle Potsdamer anerkannten Träger der freien Jugendhilfe per E-Mail vom 06.07.2022 gingen fristgemäß bis zum 07.08.2022, 24:00 Uhr, insgesamt drei Bewerbungen ein.
Die fachinhaltliche Prüfung der drei Interessenbekundungen erfolgte durch folgende Jury:
Herr Becker Fachbereich Bildung, Jugend und Sport / Qualitätsmanagement Jugendförderung
Herr Dr. Lucic Fachbereich Bildung, Jugend und Sport / Sachbearbeitung Bildungsmanagement
Frau Tietz Jugendhilfeausschuss
Die geplante vierte Jurystelle der §-78-AG Jugendförderung konnte wegen fehlender Benennung durch letztere nicht besetzt werden.
Nach ihrer Konstituierung am 12.08.2022 stellte die Prüfkommission am 19.08.2022 Fragen zu allen drei Bewerbungen zusammen, die neben einer allgemeinen Trägervorstellung Hauptgegenstand jeweils einstündiger Bewerberanhörungen am 02.09.2022 waren.
Im Zuge der Einladung zur Anhörung zog ein Bewerber seine Interessenbekundung zurück.
Im Ergebnis der eingereichten Unterlagen sowie der Anhörung bewerteten die drei Jurymitglieder die verbliebenen zwei Interessenbekundungen wie folgt:
Interessen-bekundungen |
Gesamtpunkte | Juror/in 1 | Juror/in 2 | Juror/in 3 |
Punkte | Punkte | Punkte | ||
GFB gGmbH
| 805 | 280 | 255 | 270 |
Zeltpunkt Montelino gGmbH | 960 | 325 | 300 | 335 |
Gemäß vorgenannten Bewertungen erzielte die Zeltpunkt Montelino gGmbH mit 960 die höchste Punktzahl - mit deutlichem Abstand gegenüber dem Zweitbewerber.
Dieses Ergebnis ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die detaillierten Ziele, Dialog-/ Zielgruppen, Inhalte und Methoden der Zeltpunkt-Montelino-Interessenbekundung stringent aus einer differenzierten standortbezogenen Bestands- und Bedarfsanalyse abgeleitet wurden, u.a. die notwendige Fokussierung auf die Dialoggruppe der Jugendlichen.
Den Aspekten „Mobile Jugendarbeit“, „Bewegungs-/Sportorientierte Jugendarbeit“, „Gender Mainstreaming“ sowie „Partizipation junger Menschen“ wurde besonderes Augenmerk geschenkt. Den beabsichtigten Kooperationen im Wohngebiet bzw. Stadtteil wurde ein hoher Stellenwert beigemessen.
Im Ergebnis des gesamten Prüfverfahrens konnte die Zeltpunkt Montelino gGmbH die Prüfkommission eindeutig überzeugen. Die Prüfkommission empfiehlt deshalb dem Jugendhilfeausschuss selbige als Träger der temporären Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bornstedter Feld.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport ist verpflichtet, die Landschaft der Jugendhilfe und Jugendförderung gem. SGB VIII zu gestalten und Jugendförderakteure dabei zu unterstützen. Die Leistungen werden dabei von den freien und öffentlichen Träger der Jugendförderung erbracht.
Die aktuelle Richtlinie zur Finanzierung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 77 i.V.m. §§11, 13 und 14 SGB VIII sowie §§ 53 und 55 beinhalten Aufwendungen für die Grundförderung der Träger und Aufwendungen für die Erstausstattung der Einrichtungen (siehe Anlage).
Die Entscheidung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Betreiben der temporären Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bornstedter Feld erfolgt auf der Grundlage des Jugendförderplans 2019 bis 2021 (DS 19/SVV/0029) sowie des dementsprechenden einrichtungs-bezogenen Haushaltsansatzes und fiel auf die Zeltpunkt Montelino gGmbH. Die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmekosten sind in der Haushaltsplanung 2022 ff., in dem Unterprodukt 3660000 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ berücksichtigt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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427,3 kB
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