Beschlussvorlage - 22/SVV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)  Bestätigung der durch die Landeshauptstadt Potsdam für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldeten Projekte:

 

- a) Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)

- b) Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

- c) Sanierung und Erweiterung der Stadtteilbibliothek am Stern.

 

2.)  die gemäß Projektaufruf 2022 zum Bundesprogramm unter 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, förderfähige Kosten, Beteiligungsformen (siehe Anlage) ausgeführten, erforderlichen finanziellen Eigenanteile der Kommune sind für die Laufzeit der Maßnahmen zu erbringen bzw. werden mit dem Zuwendungsantrag bestätigt.

 

3.)  r den Nachweis des Eigenanteils zum Projekt c) Sanierung und Erweiterung der Stadtteilbibliothek am Stern wird zur Deckung der Mehrauszahlungen die außerplanmäßige investive Auszahlung i.H.v. insgesamt 1.331.000 Euro genehmigt. Die Deckung bildet die Investitionsmaßnahme Freizeittreff „Ribbeckeck“ (Investitionsnummer: 23000006). In der gültigen Haushalts- und Mittelfristplanung gemäß Haushaltsplan 2022 sind die benötigten investiven Mittel i.H.v. insgesamt 1.331.000 Euro in der Investitionsmaßnahme Freizeittreff Ribbeckeck etatisiert (davon in 2022: 203.700 Euro, in 2023: 951.300 Euro, in 2024: 176.000 Euro).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Gemäß rderzielen, Zuwendungszweck ausgewählte Projekte u.a. Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der entsprechenden sozialen Infrastrukturen (vgl. Projektaufruf 2022 zum Bundesprogramm, unter 3. „Gegenstand der Förderung“ in der Anlage 1).

 

 

Dringlichkeit:

Die formlose Anzeige erfolgte beim zuständigen Landesresort zum 23. September 2022. Die Einreichung der Projektskizzen erfolgte fristgerecht bis zum 30. September 2022 online und bis zum 04.Oktober 2022 postalisch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

 

Die Stellungnahmen der Länder gehen bis zum 21. Oktober 2022 gesammelt an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ein noch nicht vorliegender Gremienbeschluss der LHP kann dem BBSR bis zum 21. Oktober 2022 (Poststempel) nachgereicht werden.

 

Der entsprechend angestrebte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zwingend notwendig. Die Dringlichkeit begründet sich in der Frist, 21. Oktober 2022, zur Nachreichung der billigenden Beschlussfassung.

 

Begründung:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im Sommer 2022 die neue Förderrunde für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gestartet. Insgesamt stehen dem Programm 476 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Das bereits seit 2015 bestehende Programm wurde in diesem Jahr weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung der zu fördernden Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Es sind Jahresraten bis zum Jahr 2027 vorgesehen, um so eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Antragsfrist ist der 30. September 2022.

 

 

Verfahren

Zuständigkeit

Mit der Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

 

 

Zuwendungsempfänger

Gemäß Ziffer 4. des Projektaufrufs 2022 zum Bundesprogramm (siehe Anlage 1) sind nur die Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet antragsberechtigt und Förderempfänger. Dies umfasst u.a. Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg).

Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privateigentum (insbesondere Vereinseigentum), Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

Weiterleitungen der Zuwendung an Dritte nach Maßgabe der VV Nr. 12 zu § 44 BHO sind zulässig.

 

 

Gegenstand der Förderung

Hierzu führt der anliegende Projektaufruf 2022 (Anlage 1) unter Ziffer 3 u.a. aus (vgl. S. 2-4):

 

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen.

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind.

 

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit sind auch interkommunale Projekte förderfähig.

Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können.

Nicht gefördert werden Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem Spitzensport (Nutzung durch Bundes- und/oder Landeskaderathletinnen und -athleten) oder dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.“

 

Nach diesen Förderkriterien wurden entsprechend die aktuell bekannten / avisierten (Investitions-) Projekte für Sport, Jugend und Kultur in der Landeshauptstadt Potsdam auf eine mögliche Inanspruchnahme des Förderprogramms hin geprüft. In Frage für die Teilnahme zur Bewerbung um die Förderung mit Bundesmitteln kommen demnach:

 

 

- a) Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)

- b) Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

- c) Sanierung und Erweiterung der Stadtteilbibliothek am Stern

 

 

Zu a)

Potsdam hat ein gesamtstädtisches Defizit an sportlicher Nutzfläche gedeckter Sportanlagen für den Schul- und Vereinssport. Im Potsdamer Stadtteil Waldstadt gibt es keine genormten Sporthallen nach DIN. Gemäß Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg von 2019 reicht die vorhandene Typenturnhalle MT-90 aus DDR-Zeiten für den Sportunterricht der 3-zügigen Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe nicht mehr aus und muss dringend erweitert werden.

Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle ist ein wichtiger Baustein der integrierten sozialen Quartiersentwicklung in der Potsdamer Großplattenbausiedlung Waldstadt. Die Sporthalle wird für den Schul- und den Vereinssport sowie durch die nahegelegenen Kindertagesstätten genutzt und hat große Wirkungen für die soziale Integration von Geflüchteten und Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort.

Durch die geplante Sanierung und Erweiterung kann die vorhandene Bausubstanz als 2-Fach-Sporthalle weitergenutzt und entsprechend „Masterplan Klimaschutz der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)“ energetisch ertüchtigt werden. Der Erweiterungsbau wird in Holzbauweise errichtet und deckt die restlichen Flächenbedarfe gemäß Raumprogrammempfehlungen MBJS. Die Aufwendungen für „Graue Energie“ am Standort werden durch die Sanierung anstatt Abriss/Neubau die Holzbauweise im Erweiterungsbau und einen hohen Recyclinganteil bei den Baustoffen minimiert. Sowohl Sanierung als auch Neubau werden im KFW40 EG-Standard geplant und die Energieversorgung der Sporthalle insgesamt auf erneuerbare Energieträger umgestellt (Photovoltaik Dach und Fassaden, Wärmepumpen und Abwärmenutzung). Klimaanpassungsmaßnahmen gegen Starkregen, Sturm, Hitze, wie Dachbegrünung, Verschattung, dauerhafte Materialwahl, kompakter Baukörper, Aufkantungen gegen eindringendes Wasser usw. werden systematisch umgesetzt.

 

Die Gesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51) belaufen sich auf insgesamt ca. 4.600.000 Euro. Dabei stehen derzeit 200.000 Euro aus dem Wirtschaftsplan 2022 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam sowie 781.800 Euro aus dem gültigen Haushaltsplan 2022 der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind die restlichen Mittel im Entwurf Wirtschaftsplan KIS 2023 geplant, insgesamt 3.618.200 Euro.

 

Eine Förderung durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur würde eine Reduzierung der notwendigen Eigenmittel für diese geplante Maßnahme um bis zu 2.070.000 Euro bedeuten. Die Antragstellung musste bis zum 30.September 2022 mit dem Verweis auf die Nachreichung des Gremienbeschlusses erfolgen.

 

 

Zu b)

Die Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn am Luftschiffhafen (Sportschule) wurde bereits 2017 geplant. Nachdem sich die Notwendigkeit einer Dachsanierung zeigte, wurde entschieden, in diesem Zuge die Sportschule grundhaft zu sanieren und zu erweitern. 2019 wurde eine entsprechende Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grund begrenzter Haushaltsmittel musste das Projekt zunächst ausgesetzt werden, in der Hoffnung, durch ein entsprechendes Förderprogramm Unterstützung bei der Finanzierung zu erhalten. Zwischenzeitlich wurde vom MBJS eine aktualisierte Raumprogrammempfehlung vorgelegt. Daher wurde die Machbarkeitsstudie aus 2019 jüngst überarbeitet und an die neue Raumprogrammempfehlung angepasst. Neben der Vergrößerung multifunktionaler Klassenräume ist die Vergrößerung der Aula und des Schulgartenbereichs geplant. Zudem sollen größere gesonderte Garderobenräume und ein Therapieraum entstehen. Die notwendigen Flächen werden durch einen Anbau und die Aufstockung einer 4. Etage generiert. Da sich die Sportschule auf dem Grundstück der ProPotsdam GmbH befindet, erfolgt zunächst die Finanzierung und die Umsetzung über die städtische Tochter. Die LHP refinanziert die Maßnahme anschließend über die Miete, mindestens 20 Jahre. Die Refinanzierung ist Bestandteil der derzeitigen Haushaltsplanung 2023/24. Es besteht hier noch Haushaltsvorbehalt.

 

Mit einer Förderung durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur würde sich der Refinanzierungsaufwand um bis zu 410.000 Euro p.a. reduzieren. Die Antragstellung musste bis zum 30. September 2022 mit dem Verweis auf die Nachreichung des Gremienbeschlusses erfolgen.

 

 

Zu c)

Die Zweigbibliothek Am Stern ist eine öffentliche Einrichtung, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich ist. Barrierefreiheit kann nur durch eine Sanierung erreicht werden. Auch ist eine umfangreiche energetische Sanierung sachlich und zeitnah zwingend notwendig. Das Gebäude wurde Ende der 70er Jahre erbaut. Die Heizungsanlage ist zwingend erneuerungsbedürftig und entspricht nicht den aktuellen (Energie-)Standards, hinzukommt, dass momentan auch kaum ausreichend Hitzeschutzmaßnahmen vorhanden sind.

 

Im Rahmen des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt fand bereits 2020/2021 ein partizipativer Planungsprozess (Design Thinking) zu Nutzerbedarfen statt. In einem Workshop entstanden 2021 so erste Grobentwürfe für die Umgestaltung der Stadtteilbibliothek Am Stern. Ziel war es, eine Innen- und Außengestaltung zu entwickeln, die eine fließende Verbindung zum Platz schafft, um die Bibliothek Am Stern zu einem beliebten Treffpunkt der lokalen Gemeinschaft im Stadtteil zu machen. Entstanden ist eine zukunftsfähige, moderne Gestaltungsidee, die den Wünschen der unterschiedlichen Zielgruppen entspricht. Das Besondere liegt unter anderem darin, dass alle Nutzerbedürfnisse durch innovative Lösungen in einem Raum abgebildet werden könnten. Zur weiteren Konkretisierung wurde 2022 eine Machbarkeitsstudie von „Stadtkontor“ (siehe Anlage 2) erarbeitet, die neben einer Kostenschätzung auch die Sanierung und Anpassung an zeitgemäße energetische Standards sowie die Ertüchtigung des Gebäudes allgemein beinhaltet. Da es sich hier um eine freiwillige Aufgabe der Kommune handelt und die Haushaltsmittel begrenzt sind bzw. waren, konnte diese investive Maßnahme bislang nicht im gültigen Haushalt 2022 der Landeshauptstadt Potsdam und auch nicht in der derzeit laufenden Haushaltsplanung für 2023/24 berücksichtigt werden. Mit dem Bundesprogramm SJK eröffnet sich nunmehr die Möglichkeit die Sanierung der Stadtteilbibliothek in Angriff zu nehmen.

 

Parallel zur Förderung im „Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden. Dieses dient der ergänzenden nachhaltigen Ertüchtigung des Bibliotheksgebäudes, ist jedoch nur im genannten Projektzeitraum möglich, da danach das Programm "Sozialer Zusammenhalt" beendet ist.

 

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Stadtteilbibliothek Am Stern belaufen sich auf 2.420.000 Euro. Bislang sind die investiven Mittel für eine Sanierung noch nicht im gültigen Haushaltsplan 2022 inklusive Mittelfristplanung enthalten. Eine Förderung durch das Bundesprogramm verringert die Aufwendungen für die energetische Sanierung der Zweigbibliothek um bis zu 1.089.000 Euro. Die übrigen notwendigen investiven Mittel in Höhe von 1.331.000 Euro werden aus im Investitionshaushalt veranschlagten Mitteln der investiven Maßnahme des Freizeittreffs Ribbeckeck übertragen, wodurch der Eigenanteil gesichert ist.

Die Antragstellung musste bis Ende September mit dem Verweis auf Nachreichung des Gremienbeschlusses erfolgen.

 

Verwendung / Übertragung / Umwidmung von Investitionsmitteln des Standortes der offenen Kinder- und Jugendarbeit / des Jugendclubs / des Freizeittreffs Ribbeckeck

 

Der Träger kann sich eine Verschiebung der Maßnahme grundsätzlich vorstellen. Der Kommunale Immobilienservice (KIS) wird mit den verbleibenden Mitteln die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb schaffen. Die Übertragung der investiven Mittel ist unkritisch. Die LHP wird sich bemühen, die Sanierung des Ribbeckecks im Weiteren wieder in die mittelfristige Investitionsplanung mit aufzunehmen. Dazu sollen auch aktiv die Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln geprüft werden.

 

Antragstellung

Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert.

Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.

Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

 

Phase 1: Einreichung von Projektskizzen (Interessenbekundungsverfahren)

-Bis zum 23. September 2022 war dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen ist.

Dies ist erfolgt.

 

-Die entsprechenden Projektskizzen waren möglichst mit Gremienbeschluss der LHP, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 30. September 2022 online einzureichen.

 

-Die in easy-Online (Förderportal des Bundes) erstellten Projektskizzen sind nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR und dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 4. Oktober 2022 zuzusenden (Poststempel).

Die Stellungnahmen der Länder gehen bis zum 21. Oktober 2022 gesammelt an das BMWSB.

Ein noch nicht vorliegender Gremienbeschluss der LHP kann dem BBSR erforderlichenfalls ebenfalls bis zum 21. Oktober 2022 (Poststempel) nachgereicht werden.

 

 

Auswahlkriterien

r die Auswahl der Projekte ist die Einhaltung der unter Ziffer 3 genannten Vorgaben zu den energetischen Standards, zur Resilienz und zum klima- und ressourcenschonenden Bauen Voraussetzung. Eine Übererfüllung der unter Ziffer 3 genannten Standards wird bei der Bewertung positiv berücksichtigt. Darüber hinaus sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

        Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,

        Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit,

        überdurchschnittliche fachliche Qualität,

        begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune,

        erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen.

Die Projekte müssen von der Kommune mitfinanziert werden.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H.

Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen oder Landesmitteln sind nicht möglich. Die finanziellen Eigenanteile der Kommune sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Beschluss des entsprechenden Gremiums auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.

 

Siehe projektbezogene Darstellung der finanziellen Auswirkung für:

- Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)

- Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

- Sanierung und Erweiterung der Stadtteilbibliothek am Stern

im Anhang

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