Antrag - 22/SVV/0889

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge neu bestellt:

  

Fraktion SPD   1. Frau Babette Reimers 2. Herr Uwe Adler  

     3. Frau Grit Schkölziger 4. Herr Daniel Keller

  5. Herr Nico Marquardt   6. Herr Leon Troche

   7. Herr Tiemo Reimann   8. Herr Karsten Dornhöfer  

 

 Fraktion Bündnis 90/  1. Frau Janny Armbruster 2. Herr Jens Dörschel

 Die Grünen    3. Herr Fabian Twerdy 4. Frau Wiebke Bartelt  

   5. Frau Birgit Eifler 6. Herr Uwe Fröhlich 

   7. Frau Dr. Mechthild Rünger

 

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam

 1. Herr Sascha Krämer 2. Frau Tina Lange  

   3. Frau Dr. Anja Günther 4. Herr Michél Berlin   

 5. Frau Jana Schulze 6. Frau Isabelle Vandre

  

Fraktion CDU   1. Herr Lars Eichert 2. Herr Clemens Viehrig

   3. Herr Günther Anger   4. Frau Anna Lüdcke

 

Fraktion DIE aNDERE   1 Frau Sara Krieg 2. Herr Denny Menzel

   3. Herr Sven Brödno 4. Frau Laura Kapp

 

Fraktion AfD   1. Herr Helmar Wobeto

 

Fraktion der Freien Demokraten  1. Frau Sabine Becker   2. Frau Linda Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis   1. Frau Dr. Carmen Klockow

 

Fraktion DIE LINKE 1. Herr Ralf Jäkel

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 28.09.2022 angezeigt, dass 8 Fraktionsmitglieder aus der Fraktion ausgetreten sind, so dass diese Fraktion jetzt aus 2 Mitgliedern besteht.

Mit Schreiben vom 28.09.2022 wurde die Bildung einer Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam angezeigt, der 8 Mitglieder angehören.

 

Gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf muss ein Ausschuss neu gebildet werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Dieser Antrag liegt von der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vor. Demzufolge ist der Hauptausschuss neu zu bilden und zu besetzen sowie durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf zu entscheiden.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit den Hauptausschuss als beschließenden Ausschuss rechtsicher zu bilden. Bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist eine Sitzung des Ausschusses am 12.10.2022 einberufen. Auf der Tagesordnung stehen auch Beschlussvorlagen, die vom Hauptausschuss zu entscheiden sind.

 

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:


Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD  16 x 11/51 = 3,45 3 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 16 x 10/51 = 3,14 3 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 16 x   8/51 = 2,51 2 Sitz

Fraktion CDU 16 x   6/51 = 1,88 2 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 16 x   6/51 = 1,88 2 Sitz

Fraktion AfD  16 x   3/51 = 0,94  1 Sitz

Fraktion Freie Demokraten  16 x   3/51 = 0.94  1 Sitz

Fraktion rgerbündnis 16 x   2/51 = 0.63  1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 16 x   2/51 = 0.63  1 Sitz

 

 

 

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