Antrag - 22/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. Zur Realisierung der Phase 3 Forum an der Plantage“ umgehend einen Vorschlag für diechsten Verfahrensschritte sowie ggf. erforderliche strukturelle Anpassungen vorzulegen. Das Ziel besteht darin, die mit dem Beschluss vom Januar 2022 avisierte breitere Gesprächsebene zur Konkretisierung der Entwicklungsziele für das „Forum an der Plantage“ zu beginnen und mit den dann erarbeiteten Konkretisierungen die Machbarkeitsstudie vorzubereiten bzw. voranzubringen. Spätestens im November 2022 sollen die Gespräche beginnen.

 

2. Daneben ist das Verfahren zur Klärung der offenen Fragen in der Nachbarschaft von Garnisonkirchturm und Rechenzentrum in Bezug auf Betriebsgenehmigung und Bauordnungsrecht (Brandschutz, Abstandsflächen) r eine weitere befristete Nutzungsduldung des Rechenzentrums über Ende 2023 hinaus darzulegen.

 

Zu beiden Punkten ist dem Hauptausschuss am 12. Oktober 2022 Bericht zu erstatten.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ausgehend von dem Beschluss Stadtverordneten-Beschluss 22/SVV/0071 und dem Bericht im Hauptausschuss vom 27.04.2022 ist bis September 2022 deutlich geworden, dass ein Fortschritt in der Frage wie sich das Areal langfristig entwickeln soll, nur auf der Basis der im Beschluss vom Januar avisierten breiteren Gesprächsbasis erreicht werden kann, dass es dazu aber einer strukturellen Anpassung bedarf. Ein weiteres Aufschieben dient weder der Suche nach Ergebnissen noch dem Miteinander in der Gesellschaft.

 

Gleichzeitig drängt die Zeit, die bauordnungsrechtlichen Fragen für einen erneut befristeten Weiterbetrieb des Rechenzentrums (ggf. über einen entsprechenden Bauantrag von SPI?) zu beantworten, da der Turm 2023 in den Betreib gehen wird, sich die Fertigstellung des Kunst-und Kreativzentrums am Langen Stall verschiebt und die bisherige befristete Genehmigung des Rechenzentrums Ende 2023 ausläuft.

 

Das nunmehr vorliegende Rechtsgutachten hat bestätigt, dass eine Änderung der bestehenden Planungsziele im B-Plan Nr. 1 nur einvernehmlich zwischen Landeshauptstadt Potsdam und Garnisonkirchenstiftung erfolgen kann, gleiches gilt auch für einen befristeten Weiterbetreib des Rechenzentrums. In beiden Fragen ist zunächst die Landeshauptstadt zuständig, sowohl die strukturellen Grundlagen für die Gespräche zum Zukunftskonzept sowie zur Klärung des bauordnungsrechtlichen Rahmens zur akuten Nutzungsfrage in die Wege zu leiten.

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Anlagen

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