Anfrage - 22/SVV/0857

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der DS 22/SVV/0764 Geplanter Ressourcenverbrauch (Energie, Wasser, Land, Baustoffe etc.) im Entwicklungsgebiet hatte ich zur Sitzung der StVV am 7-9-2022 den Oberbürgermeister gefragt:

 

Wie schätzen Sie die Fortentwicklung (Zahl der Baugenehmigungen, Stand der Entwicklung) des neuen Stadtquartiers Krampnitz, sowie seiner investiven verkehrstechnischen Voraussetzungen, unter einer rezessiven Phase, Inflation und Energiekrise, ein?“

Die Frage konnte aus Zeitgründen nicht mehr in der Sitzung beantwortet werden.

 

Am 26.09.2022, also nach 17 Tagen Wartezeit (nach unser GO soll diese binnen einer Woche beantwortet werden, s. §15), erhielt ich auf meine Frage die Zeilen: 

Die Entwicklung von Stadtquartieren in der Größenordnung von Krampnitz mit einem Zeithorizont von etwa 20 Jahren ist erheblichen marktwirtschaftlichen Schwankungen unterworfen.

 Im Rahmen des Projektmanagements wird darauf mit Fokus auf die langfristigen volkswirtschaftlichen Wirkungen reagiert.“

 

Diese Stellungnahme ist genauso nichts- wie vielsagend. Da die Stellungnahme  die Frage nicht beantwortet, frage ich zur Kontrolle der Verwaltung:

 

Wie schätzt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam die Fortentwicklung (Zahl der Baugenehmigungen, Stand der Entwicklung) des neuen Stadtquartiers Krampnitz, sowie seiner investiven verkehrstechnischen Voraussetzungen, in der sich abzeichnenden rezessiven Phase, Inflation und Energiekrise, ein?“

 

Der Antwort aus der letzten Fragestunde ist erstmal nichts hinzuzufügen. Die Entwicklung von Quartieren wie Krampnitz mit einem Zeithorizont von 20 Jahren ist immer volkswirtschaftlichen Schwankungen unterworfen. Das war auch bei anderen Entwicklungsmaßnahmen in Potsdam in der Vergangenheit der Fall.

 

Daher wird im Rahmen des Projektmanagements auf langfristige volkswirtschaftliche Wirkungen reagiert. So wird auch der Stresstest volkswirtschaftliche Stressoren, die jedoch von uns wenig beeinflussbar sind, in seine Betrachtungen mit einfließen lassen und ggf. Handlungsempfehlungen aussprechen.

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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