Beschlussvorlage - 22/SVV/0913

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Verein KommMit e.V. wirdr das Projekt „rden nehmen - Psychosoziale Versorgung für Geflüchtete" im Rahmen des EU-rderprogramms AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit einer Projektfinanzierung in Höhe von 10 % bis zu 32.500 pro anno r den Projektzeitraum 2023 2025 unterstützt.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

Begründung:

 

KommMit e.V. wurde auf der Grundlage von Gremienbeschlüssen zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen in den Jahren 2021 und 2022 mit verschiedenen Maßnahmen zur psychosozialen Beratung von Geflüchteten gefördert. Im Jahr 2021 wurden Fördermittel in Höhe von ca. 30.000 Euro und im Jahr 2022 ca. 60.000 Euro für Personalkosten bewilligt.

 

Der Bedarf in der Zielgruppe ist vorhanden, auch aufgrund der fortbestehenden und sogar steigenden Flüchtlingszahlen und deren Fluchthintergründen (z.B. Krieg, Verfolgung, …). Die Unterbringung der Geflüchteten ist durch das psychosoziale Beratungsangebot zu unterstützen. Dies kann nicht ausschließlich durch die Sozialarbeit vor Ort geleistet werden. Der Träger KommMit e.V. schließt eine Lücke zur psychosozialen Betreuung und Beratung über die Aufnahme / Fortführung notwendiger Angebote für die Zielgruppe bis zur möglichen Übernahme durch das Regelsystem. Der frühzeitige Kontakt und die Nähe zur Zielgruppe trägt dabei zur schnelleren gesundheitlichen und gesellschaftlichen Integration bei.

 

Ein jährlicher Projektbezug ist bei langfristiger Verstetigung entsprechend der Richtlinie nicht mehr gegeben. Für die LHP besteht hier die Möglichkeit im Projektzeitraum 01/23 bis 12/25 den vorhandenen Bedarf in der spezifischen Beratung der Zielgruppe mit geringerem Aufwand zu decken.

 

Der derzeitige und notwendige Umfang der Beratung der Zielgruppe kann durch das Integrationsbudget des Landes erfüllt werden. Dieses läuft allerdings zum 31.12.2024 aus. Eine Neuauflage des Fördergramms ist bisher nicht in Aussicht gestellt. Allein durch das Integrationsbudget der Landeshauptstadt ist der Beratungsumfang nicht zu decken, da die angezeigten Maßnahmen bereits 20% des Fördervolumens für Angebote der gesellschaftlichen Integration aus dem Budget der LHP benötigen würde.

 

Die Förderung zu einem entsprechenden Modellprojekt 2023 bis 2025 stellt den Eigenanteil des Bundesförderprogrammes AMIF dar.

 

In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 ist ein entsprechendes Modellprojekt vom Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Angebote zur Aufnahme, Integration und Unterbringung geflüchteter Menschen (Integrationsbudget r die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg)rderfähig.

 

Die Leistung der psychosozialen Beratung und Betreuung entspricht den Aufgaben gemäß Landesaufnahmegesetz § 12, Abs. 1, und der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz - Erstattungsverordnung -

LAufnGErstV), Anlage 2 Migrationssozialarbeit (Pkt. 8 Sicherstellung einer spezifischen psychosozialen Unterstützung) und begründet sich dadurch als Pflichtaufgabe.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Förderung im Jahr 2022 wurde im Rahmen des Integrationsbudgets des Landes (70 %) und der LHP (30 %) in Höhe von 60.000 € bewilligt. Die zukünftigen Bedarfe steigen.

 

Die Kalkulation des Projektes zur Finanzierung beläuft sich auf förderfähige Gesamtkosten in Höhe von ca. 975.000 €r 3 Jahre (325.000 €/Jahr). Die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert aus Mitteln des AMIF bis zu 90 % der Kosten.

 

Die Förderung der LHP ist als Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten in Höhe von ca. 97.500 €r 3 Jahre, d. h. 32.500 € pro Jahr aus Mitteln des Integrationsbudgets beziffert und ist über Landesmittel zum Integrationsbudget bis Ende 2024 bis 70 % förderfähig. Ab 2025 wäre die Fördersumme in Höhe von 32.500 € aus Haushaltsmitteln der LHP (hier Integrationsbudget) verpflichtend zu finanzieren, sollte sich ab 2025 keine Landesförderung zur Integration Geflüchteter anschließen.

 

Im Hinblick auf die Reduzierung der Förderanträge für die psychosoziale Betreuung Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften können ab 2023 Fördermittel in Höhe von 27.500 € ohne Leistungseinbußen für andere kleinteilige Projekte der Integrationsarbeit verwendet werden.

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Anlagen

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