Anfrage - 22/SVV/0944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Volkspark erfreut sich steigender Beliebtheit und wird gerne von Familien, Senioren, Sportvereinen und Freizeitsportlern genutzt. Die Einrichtungen und Angebote bedürfen einer regelmäßigen Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche  Pflege-, Instandhaltungs- und Instandsetzungmaßnahmen können aufgrund der Haushaltslage ggf. in den kommenden zwei Jahren nicht durchgeführt werden?

 

Im Februar 2022 wurden der Geschäftsbesorgerin vom FB Klima, Umwelt und Grünflächen die Eckdaten der mittelfristigen Finanzplanung mitgeteilt. Für die beiden Betriebe gewerblicher Art Volkspark und Lustgarten sind demnach für die beiden kommenden Jahre die folgenden, reduzierten Mittel eingeplant:

 

-          2023: 1.992.300 € (ca. 500 T€ weniger im Vergleich zur ursprünglichen Planung)

-          2024: 2.193.100 € (ca. 300 T€ weniger im Vergleich zur ursprünglichen Planung).

Auf der Grundlage dieser Einsparvorgaben wurde dem Fachbereich 45 von der Geschäftsbesorgerin die Wirtschaftsplanung für die Jahre 2023 - 2027 Ende Juli 2022 vorgelegt.

Diese sieht neben Einsparanstrengungen im Bereich Marketing/Veranstaltungsmanagement und weiteren kleinteiligen Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen für die kommenden beiden Jahre Einsparungen im Bereich Instandhaltung/Pflege im Wesentlichen in folgenden konkreten Punkten vor:

-          2023 im Volkspark durch den Verzicht bzw. den Aufschub

  • der grundlegenden Instandsetzung bzw. Neugestaltung der Skateranlage im Veranstaltungswall
  • der partiellen Erneuerung von wassergebundenen Wegeflächen
  • des Austauschs von Muschelkalkplatten in den Wallanlagen
  • von Sanierungsmaßnahmen an problematischen Baumstandorten
  • von Sanierungsmaßnahmen am Fußballfeld im Veranstaltungswall.

 

-          2024 im Volkspark durch den Verzicht bzw. den Aufschub

  • von Instandsetzungsmaßnahmen an Bänken
  • der partiellen Errichtung einer dauerhaften Zaunanlage (Errichtung von Maschendrahtzaun anstelle von Wildschutzzaun)
  • der partiellen Erneuerung von wassergebundenen und anderen Wegeflächen

 

-          2023 im Lustgarten durch den Verzicht bzw. den Aufschub der grundlegenden Instandsetzung der Skateranlage

 

-          2024 im Lustgarten durch den Verzicht bzw. den Aufschub von Instandhaltungsmaßnahmen an befestigten Wegeflächen.

 

 

 

 


Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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