Beschlussvorlage - 22/SVV/0935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezugnehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen für das Jahr 2022 in der jeweils angegebenen Höhe entsperrt
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sind alle Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen bis auf Weiteres zu 92% zur Bewirtschaftung freigegeben, soweit sie nicht durch § 8 Nr. 2 von vornherein von der Bewirtschaftungssperre ausgenommen sind (20 Ausnahmetatbestände).

 

Über darüberhinausgehende Freigaben entscheidet bis 20.000 EUR der Kämmerer und bei Beträgen über 20.000 EUR die Stadtverordnetenversammlung. Diesbezügliche Empfehlungen spricht die Entsperrungskommission aus.

 

Die weiteren Details und die Beschlussempfehlungen der Entsperrungskommission aus ihrer Sitzung vom 27.09.2022 sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf Empfehlung der Entsperrungskommission werden in Summe 4.338.660,00 EUR von den für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt gesperrten 7.661.456,00 EUR Bewirtschaftungssperre entsperrt
 

 

 

Fazit Klima:


 

 

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Anlagen

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