Beschlussvorlage - 22/SVV/0936

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit folgendem Mitglied zu besetzen wird bestätigt:

 

Neuberufung von

                                             Herrn Dipl.-Ing. Matthias Haber

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Prof. Dipl.-Ing. Kahlfeldt nach Ihrer Berufung als Senatsbaudirektorin in Berlin, ist eine außerplanmäßige Neuberufung eines neuen Mitgliedes für das Gremium erforderlich.

Das neue Mitglied steigt im laufenden Turnus der 4. Sitzungsperiode (11/2020-11/2023) in das Gremium ein.

 

Gemäß Geschäftsordnung des Gestaltungsrates (DS 10/SVV/0515) werden die Mitglieder des Gestaltungsrates auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt (§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung).

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird deshalb die Nachbesetzung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der Vorschlag orientiert sich an den in § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung genannten Anforderungen:

-          Die Mitglieder sind Fachleute aus den Gebieten Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung.

-          Sie besitzen die Qualifikation zum Preisrichter, zeichnen sich aus durch vielfältige Erfahrungen mit historischer Bausubstanz sowie dem Bauen in historisch geprägtem Umfeld und sind der Verknüpfung von baulicher Qualität, Landschaft und Wasser verpflichtet.

-          Sie repräsentieren in ihrer Zusammensetzung auch internationale Bezüge der Potsdamer Bautraditionen.

 

Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Prof. Dipl.-Ing. Petra Kahlfeldt fehlt dem Gremium ein Mitglied mit ausgeprägten Erfahrungen im Umgang mit historischer Bausubstanz sowie dem Bauen in historisch geprägtem Umfeld. Der vorgeschlagene Architekt Herr Dipl.-Ing Matthias Haber erfüllt diese Voraussetzungen hinsichtlich des versierten Umgangs mit historischer Bausubstanz und dem Bauen im historisch geprägtem Umfeld.

 

Des Weiteren ist er sich über die Festlegung des Punktes § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung bewusst:

- Die Gestaltungsratsmitglieder dürfen zwei Jahre vor ihrer Tätigkeit im Gestaltungsrat nicht in Potsdam geplant oder gebaut haben.

- Sie verpflichten sich auch ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft im Gestaltungsrat nicht in Potsdam zu planen oder zu bauen.

 

Die genannten Qualifikationen und Bezüge sind unmittelbar nachvollziehbar aus den dieser Vorlage angefügten Lebenslaufs.

 

Das vorgeschlagene Mitglied hat auf erste Anfrage seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, die dem Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam bei bedeutsamen und fachlich renommierten Vertretern der angesprochenen Disziplinen beigemessen wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage zur Neuberufung eines neuen Mitgliedes aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes hat keine finanziellen Auswirkungen.
 

 

 

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ    X  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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