Beschlussvorlage - 22/SVV/0976
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam und Entlastung der Werkleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, GB 1, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Jahresabschluss des KIS zum 31.12.2020 wird gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 952.272,42 EUR wird wie folgt verwendet:
- Ausschüttung an die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) i. H. v. 84.497 EUR
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung i. H. v. 867.775,42 EUR.
- Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung (SVV) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Abs. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Kommunales Prüfungsamt (KPA), wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes KIS zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen. Darüber hinaus hat das KPA den Prüfauftrag um eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2020 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 12.08.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das KPA hat mit Schreiben vom 19.09.2022 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.
Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 12.08.2022 (Auszug):
„Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Bestätigung des Kommunalen Prüfungsamtes vom 19.09.2022
Das Kommunale Prüfungsamt des Ministeriums des Innern und für Kommunales hat den Jahresabschluss 2020 des KIS mit Schreiben vom 19.09.2022 den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2020 seine Bestätigung erteilt sowie die Ausführungen des Abschlussprüfers zur Prüfung gemäß § 53 HGrG mit eigenen Ausführungen ergänzt. Nach Meinung des KPA wurden dabei die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des KPA, die im Jahr 2019 stattfand (s. DS 20/SVV/0822), nicht genügend reflektiert. Insbesondere hätte sich das KPA vertiefende Aussagen zur Verbuchung der Herstellungskostenerstattungen seitens des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld GmbH für die Bauprojekte Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule und für die Grundschule am Jungfernsee gewünscht. Auf
Wunsch des KPA hat der KIS dem KPA dazu vertiefende Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Das KPA hat sich eine erneute Prüfung im Jahr 2023 vorbehalten (s. Anlage 2).
Besonderheiten des Geschäftsjahres
Der Wirtschaftsplan 2020 wurde durch die SVV am 06.05.2020 beschlossen. Nach seiner Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 19.11.2020 und dem Beitrittsbeschluss der SVV am 18.02.2021 trat der Wirtschaftsplan 2020 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 06/2021 am 25.02.2021 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2020 insgesamt 53.835 TEUR für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Insgesamt tätigte der Eigenbetrieb im Berichtsjahr Investitionen i. H. v. 32.922 TEUR. Dafür wurden im Wirtschaftsjahr 2020 Investitionskredite in Höhe von 29.803 TEUR, basierend auf der Kreditermächtigung des Wirtschaftsplans 2018, aufgenommen. Die SVV wurde über die einzelnen Kreditaufnahmen informiert (s. DS 20/SVV/1190).
Im Wirtschaftsjahr 2020 betrugen die Umsatzerlöse des KIS aus der Grundstückbewirtschaftung insgesamt 63.491 TEUR (Vorjahr: 55.835 TEUR). Durch die Aktivierung der abgeschlossenen Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 14.936 TEUR auf 772.013 TEUR (Vorjahr: 757.077 TEUR).
Jahresergebnis
Zum 31.12.2020 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 952.272,42 EUR (Vorjahr: 861.549,41 EUR) aus und lag höher als das geplante Ergebnis i. H. v. 867.775 EUR. Der Jahresüberschuss soll wie folgt verwendet werden:
- Ausschüttung an die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) i. H. v. 84.497 EUR,
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung i. H. v. 867.775,42 EUR.
Die Ausschüttung an die LHP entspricht dem Betrag am Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der über dem im Wirtschaftsplan 2020 geplanten Betrag liegt.
Gemäß § 7 Abs. 4 EigV entscheidet die SVV über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Zudem ergibt sich das Potenzial, um in künftigen Jahren den investiven Zuschuss der LHP in einigen Fällen zu reduzieren oder den Anstieg der gegenüber der LHP zu kalkulierenden Mietpreise zu dämpfen.
Aussagen über die weitere Entwicklung
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 trat mit seiner Veröffentlichung am 19.08.2021 in Kraft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 befindet sich in der Aufstellung. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wurde von der SVV am 26.01.2022 beschlossen und trat mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 01.09.2022 in Kraft.
Entlastung der Werkleitung
Im Jahr 2020 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Abs. 5 EigV die SVV zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam:
Gemäß § 7 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.
Es wird vorgeschlagen, vom Jahresüberschuss i. H. v. 952.272,42 EUR einen Betrag von 84.497 EUR an die LHP auszuschütten und 867,775,42 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Zudem ergibt sich das Potenzial, um in künftigen Jahren den investiven Zuschuss der LHP in einigen Fällen zu reduzieren oder den Anstieg der gegenüber der LHP zu kalkulierenden Mietpreise zu dämpfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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300,3 kB
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