Anfrage - 22/SVV/0955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie nun auch der Innenminister des Landes Brandenburg (Michael Stübgen, CDU) zu Recht feststellte, ist über die Balkanroute „Asyltourismus“ (1) zu erwarten.

Die Beigeordnete Frau Meier wollte in der Vergangenheit trotz mehrerer Nachfragen in den Hauptausschüssen keine Aussagen zu An- und Ausreisen von Flüchtlingen machen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wird trotz des ungebremsten „Asyltourismus“ nach Brandenburg, respektive Potsdam, und aufgrund fehlender Aufnahmekapazitäten weiterhin von einem kommunalen Aufnahmestopp, wie ihn andere Städte mittlerweile aussprechen, abgesehen?

 

Die Landeshauptstadt Potsdam sieht keine Anhaltspunkte für den behaupteten „ungebremsten Asyltourismus“. Die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen, die in Brandenburg Zuflucht suchen, tun dies nach den einschlägigen, aus dem Völkerrecht und Grundgesetz abgeleiteten Normen.

 

Potsdam ist wie alle Land- und Stadtkreise Brandenburgs gesetzlich zur Aufnahme von nach dem Landesaufnahmegesetz zugewiesenen Geflüchteten verpflichtet. Eine Rechtsgrundlage für einen „kommunalen Aufnahmestopp“ existiert nicht.

 

 

Zuständigkeit: GB Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit

 

 

 

 

 

 


Quelle:
1) Tagesspiegel, 14.10.2022, zuletzt besucht 15.10.2022:

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/brandenburgs-innenminister-klagt-uber-asyltourismus-michael-stubgen-cdu-fordert-starkere-grenzkontrollen-8752963.html

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