Antrag - 22/SVV/0951
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimanotstand aufheben - Verantwortung für Bürger übernehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
09.11.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der am 14.8.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene sogenannte „Klimanotstand“ (DS 19/SVV/0543) wird vor dem Hintergrund des sich anbahnenden Energienotstandes und massiv steigender Energiekosten für beendet erklärt.
Erläuterung
Begründung:
Angesichts des durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) geplanten Einsatzes von Schiffen mit ölbefeuerten Kraftwerken zur Elektrizitätserzeugung sowie des durch den Bundeswirtschaftsminister unterstützten Wiederanfahrens von Braun- und Steinkohlekraftwerken, steht außer Frage, dass die unter Punkt G des „Klimanotstands“beschlusses von 2019 geforderte „Dekarbonisierungsstrategie der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)“ obsolet ist.
Des weiteren wird realistischerweise auch noch in Jahrzehnten die Potsdamer Fernwärmeversorgung auf Erdgas basieren, mangels „grünen“ Gases, wie zuletzt im KUM am 20.10. festgestellt wurde.
Die Fokussierung auf eine rationale und günstige Strom- und Fernwärmeerzeugungspolitik sollte daher auch in Potsdam höchste Priorität haben – zum Wohle der Potsdamer Bürger, die als Gasverbraucher und Stromkunden an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit gebracht werden, auch wenn eine Entlastung durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas geplant ist.
Zur rationalen Strom- und Fernwärmeerzeugungspolitik gehört das konsequente Bekenntnis zur Erdgasversorgung unabhängig aus welcher Quelle und der Einsatz für eine Änderung des Paragraphen 7 im Atomausstiegsgesetz auf Bundesebene.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
130,7 kB
|