Beschlussvorlage - 22/SVV/1024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung-WVS) gemäß Anlage

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung vorliegende Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS) beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen bzw. Ergänzungen der Rechtsgrundlagen, der technischen und abgabenrechtlichen Bestimmungen sowie den Schlussbestimmungen. In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Trinkwassergebühren und von Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema war die geltende Wasserversorgungsatzung vom 01.03.2017 einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

  • Der Grundstücksanschluss ist eindeutiger zu beschreiben.
  • Die Begriffe befestigte und unbefestigte Oberfläche entfallen.
  • Die Fälle der Bebauung in zweiter Reihe und Hinterliegergrundstücke sind zu regeln.
  • Die Regelung zu den Einheitssätzen beim Kostenersatz sollen entfallen. Die Abrechnung erfolgt zukünftig ausschließlich nach tatsächlichem Aufwand.

 

Potsdams Trinkwassergebühren sollen auf dem Niveau von 2012 stabil bleiben. Die Mengengebühr beträgt weiterhin 2,25 € pro m³ und die Grundgebühren bleiben unverändert.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier die Trinkwasserversorgung, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage  Darstellung der Haushaltsansätze 2023/2024“ aufgeführt.

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Anlagen

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