Antrag - 00/SVV/01002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In die am 13.11.2000 beschlossene Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist im § 14 „Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung" im Abs. 1 folgender Satz einzufügen:

 

Die Sitzung ist ebenfalls zu unterbrechen, wenn eine Fraktion es verlangt.

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Erläuterung

Begründung:

Dieser Satz ist in die Fassung der neuen Geschäftsordnung nicht aufgenommen worden. Eine Recherche der über zweijährigen Arbeit der AG Geschäftsordnung ergab keine hinreichende Begründung dafür, warum dieser Satz nicht übernommen wurde. Da es mehrere Fassungen gab, die von unterschiedlichen Verfassern geändert wurde, könnte es sich hierbei auch um einen Übertragungsfehler handeln. Da sich in der bisherigen Verfahrensweise diese Möglichkeit der Verständigung in den Fraktionen bewährt hat, sollte dieser Satz auch wieder in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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