Antrag - 00/SVV/01002
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, § 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2000
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
In die am 13.11.2000 beschlossene
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist im § 14
„Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung" im Abs. 1 folgender
Satz einzufügen:
Die Sitzung ist ebenfalls zu unterbrechen,
wenn eine Fraktion es verlangt.
Erläuterung
Begründung:
Dieser Satz ist in die Fassung der neuen
Geschäftsordnung nicht aufgenommen worden. Eine Recherche der
über zweijährigen Arbeit der AG Geschäftsordnung ergab keine
hinreichende Begründung dafür, warum dieser Satz nicht übernommen wurde.
Da es mehrere Fassungen gab, die von unterschiedlichen Verfassern geändert
wurde, könnte es sich hierbei auch um einen Übertragungsfehler handeln. Da
sich in der bisherigen Verfahrensweise diese Möglichkeit der Verständigung in den
Fraktionen bewährt hat, sollte dieser Satz auch wieder in die Geschäftsordnung
aufgenommen werden.