Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/1036
Grunddaten
- Betreff:
-
Grabenpflege 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- S. Gutschmidt, Ortsvorsteher, OBR Grube
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Grube
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Entscheidung
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21.11.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sämtliche im Gewässerunterhaltungsplan (GUP) aufgenommene Gräben einer dringend notwendigen Unterhaltungspflege mit Böschungsmahd, einer Sohlkrautung und einer Holzung mit Lichtraumschnitt zu unterziehen sind.
Sämtliche Arbeiten sind gemeinsam durch Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes, der Stadt Potsdam und des Ortsbeirates auf deren sorgfältige Ausführung zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Erläuterung
Begründung:
Einer Beschwerde, an den Bereich Umwelt und Natur Untere Wasserbehörde, auf die unsaubere und nicht korrekte Ausführung der Arbeiten und der Bitte, auf eine gemeinsame Kontrolle wurde seitens des FB nicht entsprochen. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsvorsteher am 17.10.2022 informiert, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind.
Bis zur Antragserstellung wurden keine weiteren Arbeiten durchgeführt. Durch die ins Wasser gefallene Böschungsmahd kommt es zu einem Fäulnisprozess und zu einer einsetzenden Verschlammung.
Neue, bislang nicht eingezäunte Bereiche, wurden bei der Unterhaltungspflege nicht berücksichtigt. Der Wasser- und Bodenverband setzt sein Recht auf Zugang zu den Gräben auf eingezäunten Bereichen scheinbar nicht durch, was zu einem weitläufigen Zuwachsen der Böschungen führt und die Funktionsfähigkeit der Gräben einschränkt.
Als Gründe hierfür werden neben personellen Engpässen auch die aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gute Arbeit des Verbandes sowie der Verweis auf den §79(1) BbgWG, wonach die Unterhaltungspflicht keinen Rechtsanspruch auf Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen gegen den Träger der Unterhaltungslast begründet, angegeben.
Da sich die Gräben in der Ortslage Grube befinden und die Gräben eine wichtige Funktion im Ortsteil haben, ist sehr wohl die Zuständigkeit des Ortsbeirates gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,8 kB
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