Beschlussvorlage - 00/SVV/0897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die StVV möge beschließen:

 

Erste Änderung zur Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Potsdam zugelassenen Taxen -Taxitarifordnung- der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.März 1997"

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Erläuterung

Begründung.

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg wurden in den zurückliegenden Monaten die Taxitarife erhöht, um den gestiegenen Kosten entgegenzuwirken

In vielen Bereichen im Umfeld des Taxigewerbes hat es zwischenzeitlich eine regelrechte Kostenexplosion gegeben, die die Unternehmerschaft ohne deutliche Tarifanhebungen nicht mehr verkraften kann.

Der veränderte Tarif sollte zum 01.01.2001 wirksam werden, um dann ab dem 01.01.2002 problemlos in die EURO-Währung umgerechnet zu werden.

Die derzeitigen Tarife lassen von der rein technischen Seite keine Umstellung zu. Die Taxameter können nur so umgestellt werden, dass nach dem Komma Zehnerstellen, nicht jedoch Einerstellen ausgewiesen werden können.

Vom Bundesministerium für Finanzen, Arbeitsstab Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion, wurde zu dieser Problematik folgendes mitgeteilt:

Europäisches Gemeinschaftsrecht verlangt, dass bei Umrechnungen zunächst mit dem vollen Umrechnungskurs von 1 EURO = 1,95583 DM gerechnet und anschließend auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Diese Regelung bewirkt jedoch nicht, dass die sog. Glättung von Signalbeträgen" unmöglich gemacht wird. Da es sich bei dieser nicht um Umrechnungen, sondern um konstitutive Neufestsetzungen handelt, bestehen auch keine rechtlichen Bedenken aufgrund des festgelegten Umrechnungskurses."

Der vom Landeseichamt Eberswalde aufgeführte Zeitplan zur Euro-Umstellung zeigt die zwingende Notwendigkeit der umgehenden Beschlussfassung der Tarife.

Zeitplan für die Euro-Umstellung ab 01.01.2002

Phase

Beschreibung

Zu erledigen

1.

Neue Euro-Tarifanträge des Gewerbes

 umgehend

2.

Genehmigungsverfahren durch die Ordnungsbehörden

bis 30. Juni   2001

3.

Programmierung der neuen Euro-Tarife durch die Hersteller

bis 30. September 2001

4.

Prüfung der neuen Euro-Tarife durch das Eichamt Eberswalde

bis 31. 10.2001

5.

Eichung der bereits umgestellten FPA mit automatischer Umstellung der FPA auf Euro Umstelldatum: 02.01.2002- 0.00 Uhr

jeweils nach Tarifver­öffentlichung und Programmfreigabe möglich

6.

Umstellung der FPA ohne automatische Tarifumstellung/ Tausch der Währungsanzeige/Schriftblatt etc.

ab 01. Januar 2002 bis 31. März 2002

7.

Eichung der Fahrpreisanzeiger

ab 01. Januar 2002 bis 3 1.März 2002

 

Der veränderte Tarif sollte wie folgt festgelegt werden:
_ gültig bis 31.12,2000     ab 01,01.2001    (EURO)_ ab 01.01.2002

a)    Einschaltgebühr für

Taxen mit 5 Sitzplatzen          3,50 DM          3,80 DM    1,942   .          1,90 Euro

b)          Einschaltgebühr für
Taxen mit mehr als

5 Sitzplätzen          10,00DM          10,00 DM    5,112          5,00Euro

c)          Entgelt je km
werktags von

06:00 - 22:00 Uhr          1,90DM          2,20 DM    1,124          1,10 Euro

 

        werktags von            

22:00 - 06:00 Uhr
sowie Sonn-und Feiertags          2,10 DM          2,40 DM    1,227          1,20 Euro

d)    Wartezeit je Minute    0,40 DM    0,40 DM   0,204    0,20 Euro

e)      jedes größere Gepäckstück

(Koffer, Reisetasche)  1,00 DM  1,00 DM    0,511  0,50 Euro

f)    Mitnahme eines Tieres

(außer Blindenhunde)         1,00 DM         1,00 DM   0,511             0,50 Euro

g)    Gebühren für Funkvermittlung    1,00 DM    1,00 DM   0,511    0,50 Euro

h) Gebühren für bargeldlose
Zahlung          2,00 DM   1,022          1,00 Euro

Die Änderung der seit dem 01.09.1997 nicht mehr angepassten Tarife begründet sich in der stetigen Kostensteigerung im Taxigewerbe. Zu nennen waren beispielsweise die zweite Stufe der Öko-Steuerreform, die Preissteigerungen bei Versicherungen, Reparaturen sowie Gebühren für die jährlich durchzuführenden Haupt-, Abgas- und Eichuntersuchungen. Durch die zum 01. Juli 2000 in Kraft getretene Änderung der Berufszugangsverordnung muss der Unternehmer für jedes seiner Fahrzeuge eine Eigenkapitalsbescheinigung in Höhe von 4.500,00 DM (vorher: 3.000,00 DM) nachweisen.

Um diese Kosten decken zu können, sind gerade Einzelunternehmer gezwungen, ihre tägliche Arbeitszeit zu verlängern. Welche Risiken sie damit für sich und ihre Fahrgaste auf sich nehmen, muss nicht näher erläutert werden.

Zur Unterstützung der genannten Aussagen hier noch einige Preisbeispiele,  um die Situation der Unternehmer im Taxigewerbe zu verdeutlichen.

Diesel kostete im Jahre 1994 im günstigsten Fall 0,97 DM, im Monat Oktober des Jahres 2000 ist 1 Liter nicht unter 1,72 DM zu bekommen.

Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 80%.

Zu beachten ist weiterhin, dass die 3. Stufe der Öko-Steuerreform noch einmal den

Kraftstoff um 6 Pfennig pro Liter verteuern wird.

Bei den Instandhaltungskosten für die Fahrzeuge hat es sowohl im Reparatur- als auch im

Ersatzteilbereich in den letzten Jahren enorme Steigerungen gegeben.

So kostet derzeit eine Arbeitsstunde in den Reparaturwerkstätten bei Mercedes-Benz (90%

aller Taxen sind vom Fabrikat her Mercedes) im Durchschnitt 160,00 DM.

Im Vergleich zum Jahre 1994 ist dies ebenfalls eine Steigerung in Höhe von 60%

(damalige Kosten 100,80 DM).

In der Stadt Potsdam existieren derzeitig 132 zugelassene Taxiunternehmen mit insgesamt 228 Fahrzeugen. Davon gibt es 108 Einzelunternehmen, dies entspricht einem Gesamtanteil von 81,8%. Die anderen 24 Unternehmen verfügen über zwei und mehr Fahrzeuge.

Auf der Grundlage der §§13, 39, 51, 54 und 61 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde in den Monaten Juli und August 2000 eine Unternehmensbefragung und Schichtberichterstattung durchgeführt, um z.B. über die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit, der Taxendichte sowie über Chancen und Risiken im Bereich des Taxigewerbes aussagefähig zu sein. Bei der Auswertung sind folgende Ergebnisse entstanden:

Einzelunternehmen

durchschnittliches Jahreseinkommen           1998___________ 1999

14.293, 10 DM           13.082,72 DM

Gründe für den Rückgang der Einkommen bestehen vor allem bei den enorm angestiegenen Kosten, sei es nun bei den Kraftstoffpreisen, bei den durchzuführenden Reparaturen an den Fahrzeugen usw. Bei 79% aller Einzelunternehmen wurde die Arbeits­zeit erhöht, d.h. die Unternehmer arbeiten im Durchschnitt 11 bis 13 Stunden in einer 6-Tage-Schicht-Woche. Abschließend kann festgestellt werden, dass sich bei 21,2% der Unternehmen die Ertrags- und Kostenlage verbessert hat, bei 24% ist sie gleich geblieben, dem jedoch stehen 54,8% der Unternehmen gegenüber, wo eine deutliche Verschlechterung, verglichen mit 1998, eingetreten ist.

1998           1999

gleichbleibende Ertragslage bei 24%                       10.114,26 DM                       10444,43 DM

verbesserte Ertragslage bei 21,2%                       15.153,21DM                       21.877,06DM

verschlechterte Ertragslage bei 54,8%        17.611.83 DM                       6.926,67 DM

Berücksichtigt sollte bei dieser Analyse werden, dass bei gleichbleibender Ertragslage von +7-1000,00 DM ausgegangen wurde.

Mehrwaqenunternehmen

durchschnittliches Jahreseinkommen    1998___________ 1999 (Werte sind nur anhand

eines Fahrzeuges ermittelt worden)

6686,16DM            6.508,31 DM

Gründe für den Rückgang bei den Mehrwagenunternehmen sind unter anderem bei den gestiegenen Sozialleistungen, Unterhaltungskosten für die Fahrzeuge, aber auch deutlichem Rückgang der Krankenkassen-Fahrten zu suchen.

Anders als bei Einzelunternehmen haben diese Unternehmer die Verantwortung für Ihre Angestellten, die tägliche Arbeitszeit beträgt hier ebenfalls in der Regel 11 Stunden.

Ein weiterer, nicht unwesentlicher Grund für die gestiegenen Preise sind die Änderungen des 630,00 DM-Gesetzes. Dadurch ist die Zahl der Aushilfsfahrer erheblich gesunken.

Nach Auffassung der Verwaltung ist die vom Landes-Zentralverband der Personenverkehrsunternehmer e.V. beantragte Tariferhöhung marktgerecht und betriebswirtschaftlich begründet.

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam stimmt der beantragten Gebührenerhebung ebenfalls zu.

 

Die hier aufgeführten Kostensteigerungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie   stehen   nur  beispielgebend  für  den   enormen   Kostendruck,   dem   gerade   das Taxigewerbe gegenwärtig unterliegt.

In der von unserer Seite aus durchgeführten Unternehmerbefragung im Monat Juli 2000 wurde in der Auswertung bestätigt, dass die von den Unternehmern zu leistenden Ausgaben 1999 wesentlich höher waren, als noch im Jahre 1998.

Die nun dargestellten Tarife sind sowohl für den Fahrgast, als auch für den Unternehmer nachvollziehbar und von technischer Seite aus umsetzbar.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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