Beschlussvorlage - 00/SVV/0915
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Holländisches Viertel", Nachnutzung der Großen Stadtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.12.2000
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegenden Empfehlungen
zur Nachnutzung der ehemaligen Grundschule 15 werden als Grundlage für
nachfolgende Realisierungsmaßnahmen bestätigt.
- Die Große Stadtschule
(Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 17)´wird für Bildungszwecke
weitergenutzt. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Oberbürgermeister, die Große Stadtschule als Standort der Abendschule zu
nutzen und sie unter Einbeziehung von Tagesbildungsgängen für Erwachsene
und durch Vermietung an weitere Tagesbildungsträger zu nutzen.
- Die normale Herrichtung des
Gebäudes zu schulischen Zwecken ist aus laufenden Haushaltsmitteln
sicherzustellen. Für die denkmalgerechte Sanierung der Hülle / Straßen-
und Hoffassade, Freifläche im Hofbereich, sind Fördermittel zu beantragen.
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt bis März 2001 zu prüfen, welche Gebäude in der Innenstadt zu
welchen Konditionen für eine studentische Nutzung zur Verfügung gestellt
werden können.
Erläuterung
- Begründung zur Beschlussvorlage -
Sanierungsrechtliche
Rahmenbedingungen
Das historische Schulgebäude liegt im
Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Holländisches Vierter. Mit dem
Beschluss über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes hat sich die Landeshauptstadt
verpflichtet, ihre personellen und wirtschaftlichen Ressourcen mit Priorität zugunsten
der zügigen und einheitlichen Umsetzung der Sanierungsziele einzusetzen. Zu den
Ressourcen zählen auch die kommunalen Grundstücke. Sofern diese bereits
zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses der kommunalen Nutzung
gewidmet waren und von ihrer Größe und Beschaffenheit dafür
geeignet sind, legen die Ziele und Zwecke der Sanierung fest, diese Grundstücke/Gebäude
auch künftig für Gemeinbedarfszwecke zu sichern. Die Große
Stadtschule (Friedrich-Ebert-Straße 17) ist das einzige Gebäude im Sanierungsgebiet,
das seit seiner Erbauung durchgängig für Zwecke des Gemeinwohl Schulnutzung
genutzt wurde und daher auch in Größe, Grundriss und Architektur eine exponierte
Stellung gegenüber der barocken Wohnhausbebauung einnimmt. Eine Umnutzung im
Sinne einer klassischen privatwirtschaftlichen Verwertung ist i.d.R. mit
erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden und entspricht
daher nicht den Zielen den von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Grundsätzen der behutsamen Stadterneuerung.
Auf Grundlage des Schulentwicklungsplanes
1977 bis 2000 wurde auf Grund der rückläufigen Schülerzahlen der
Schulstandort Friedrich-Ebert-Straße 17 und der über den Hofbereich angebundene
Hof Am Bassin 5 mit Beendigung des Schuljahres 1998/99 aufgegeben. In dieser Situation
ist die Stadt (als Träger der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme) gegenüber privaten
Eigentümern in der besonderen Verantwortung. Missstände im Sinne von § 136
BauGB u.a. durch die zügige Beseitigung von Leerstand zu
beheben.
Bund und Land unterstützen öffentliche
Nutzungen von Grundstücken in kommunalem Besitz im Rahmen der Städtebauförderung besonders.
Dazu wird den Gemeinden für die Instandsetzung
der Gebäudehülle ein Fördersatz von bis zu 100 % eingeräumt, während Eigentümer des privaten Rechts nur einen
Fördersatz von 40 % erhalten.
Untersuchung von
Nutzungsvarianten
im Rahmen des in diesem Zusammenhang
erarbeiteten Gutachtens zur kommunalen Folgenutzung der
Friedrich-Ebert-Sttaße 17 und Am Bassin 5 wurde mögliche städtische wie auch
bei der Stadt eingegangenen Bewerbungen zur Folgenutzung ausgewertet und im folgenden
vier für das Schulgrundstück sinnvollen Nutzungstypen untersucht.
-
Abendschule
- Welcome-Center
und Potsdam-Information
- Studentisches
Kulturzentrum
- Potsdam-Museum
Mit Rückzug des Vorhabens Welcome-Center
(Realisierung am Neuen Markt) und dem nicht vorliegenden Nutzungs- und
Finanzierungskonzept für das Potsdam-Museum wurden im folgenden
die Abendschule/Abendgymnasium und das Studentische Kulturzentrum
weiterverfolgt.
Die effektivste Lösung zur
weiteren Nutzung der Stadtschule ist die Fortführung der schulischen Nutzung,
da damit der Bestandsschutz für das bestehende Gebäude erhalten bleibt und
keine tiefprüfenden Eingriffe in die Bausubstanz, wie z. B.
Verstärkung der Tragfähigkeit der Decken
(DIN 1055) Neubau der Treppenhäuser
erforderlich. Derartige Baumaßnahmen wären
unter dem Aspekt der. Bewahrung der denkmalgeschützten
Substanz nicht genehmigungsfähig. Somit ist eine andere öffentliche Nutzung,
als die zu schulischen Zwecken, äußerst problematisch und daher nicht zu
empfehlen.
Mit der Nutzung der Großen Stadtschule als
schulische Einrichtung, beginnend mit Abendschule,
Tageslehrgängen und Vermietung an weitere Bildungsträger, wird gleichzeitig die
Option geschaffen für die
Möglichkeit als
- neuer Filialstandort des Helmholtz-Gymnasiums,
wenn mit Rückgang von
Schülerzahlen und Zügigkeit der jetzige
Filialstandort Kurfürstenstraße 51 für die Eisenhart-Grundschule zur
Verfügung gesteift und dadurch die Schul- und Hortbaracke aufgegeben
werden kann,
Tagesnutzung für das Potsdam-Kolleg, das ab
dem Jahr 2005 in Potsdam den Lehrbetrieb mit Zustimmung des Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport aufnehmen möchte.
Denkmalgerechte
Nutzung als Bildungsschwerpunkt in der Innenstadt
Die denkmalgerechte Folgenutzung der Großen Stadtschule ist in der traditionellen Nutzung als Schule, als Ort der Bildung bzw. Ausbildung, hier als Abendschute/Abendgymnasium zu sehen.
Eignung
des Gebäudes für Abendschule/Abendgymnasium
Die notwendigen Räume lassen sich im Gebäude
ohne größere Umbauten unterbringen. Die vorhandenen Räume
entsprechen von ihrer Größe und Lage/Verteilung den Anforderungen des
Raumprogramms der Abendschule. Die für die Öffentlichkeit leicht zu
erreichenden Räume, wie Leitung/Sekretariat und Informationsbereich für
die Studierenden liegen im Eingangsbereich des Erdgeschosses an der
Straßenseite. Die Unterrichtsräume sind zur ruhigen Hofseite hin orientiert.
Der Netzwerkraum/Aula im Mittelfeld des Obergeschosses an der
Straßenseite ist über die beiden Treppenhäuser direkt
erreichbar (siehe Anlage).
Aus Sicht der Denkmalpflege
ist die Abendschule mit dem historischen Gebäude sehr gut verträglich.
Innenstadtbelebung
Durch den Lehrbetrieb der Abendschule bis
22.00 Uhr wird die Innenstadt gerade in den bisher recht aktionslosen
Abendstunden durch die ca. 200 Studierenden eine Belebung erfahren. Die Möglichkeit
der variablen Fremdnutzung zu den Tagesstunden bringt darüber hinaus auch weitere
Besucher in das Stadtzentrum.
Unverzichtbares städtisches
Grundstück
Die denkmalgeschützte und stadtbildprägende
Bausubstanz des dreizehnachsigen, zweigeschossigen Putzbaus
der Großen Stadtschule wurde in den Jahren 1738/39 im Auftrag Friedrich
Wilhelm I vermutlich nach einem Entwurf von Peter von Gayette erbaut. Eine
Reihe berühmter Persönlichkeit, wie z. B. Der Dramatiker
Heinrich von Kleist und Physiker Hermann von Helmholtz besuchten
diese erste Bürgerschule Potsdams.
Aus der Verpflichtung gegenüber der
Geschichte, dem Selbstverständnis der Stadt und dem Aspekt
der Identifikation erscheint unabdingbar, die Große Stadtschule im Eigentum der
Stadt bzw. eines öffentlichen Bildungsträgers zu erhalten, um so auch in der
Zukunft den Zugriff der Stadt auf die Nutzung zu sichern.