Beschlussvorlage - 00/SVV/0916

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H. v. 2.030.776,00 DM zur Haushaltsstelle 90100.81000 -Gewerbesteuerumlage.

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Erläuterung

Begründung:

Die o.g. Haushaltsstelle enthielt einen Planansatz 2000 i.H.v. 8.437.500,00 DM und dient der Gewerbesteuerumlage.

Gemäß § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt die Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens pro Quartal des laufenden Haushaltsjahres. Aufgrund der Zweiteilung des Gewerbesteuerveranlagungsverfahrens zwischen dem Finanzamt und der Stadt lässt sich das zu erwartende Steuersoll schwer schätzen. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Geschäftsentwicklung konjunkturanfällig und selbst durch den Gewerbetreibenden schwer zu prognostizieren ist, so dass schon aus der Natur der Sache in den wenigsten Fällen die festgesetzten Vorauszahlungen mit den endgültigen Steuerfestsetzungen identisch sind.

Das Gewerbesteuer ist aufkommen weicht zum derzeitigen Zeitpunkt bereits wesentlich zum Vorjahr ab. Gegenüber der ursprünglichen Planung sind erfreulicherweise Gewerbesteuermehreinnahmen bis zum heutigen Tag i.H.v. 9.775.699,00 DM zu verzeichnen. Daraus resultierend ergibt sich die unvorhersehbare überplanmäßige Ausgabe der o.g. Haushaltsstelle. Deckungsquelle ist die Haushaltsstelle - 90100.00300 - Gewerbesteuereinnahme.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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