Antrag - 00/SVV/0928
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept - Beschränkung des Verkaufs von Wohnungen der GEWOBA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2000
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Ergänzung des Beschlusses vom 16.12.1999 (DS 99/01040/1
1. Vom beabsichtigten Wohnungsverkauf der GEWOBA sind die
Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und
Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen -auszuschließen oder der Verkauf hat nur an solche
Erwerber zu erfolgen, die
über nachgewiesene Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Objekte
verfügen die Verwaltung vor Ort ausüben und
unkompliziert in Notfällen erreichbar sind Belegungsrechte der Stadt vertraglich anerkennen und
grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher
Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche
Serviceleistungen anzubieten.
2. Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft
als Gesellschaftervertreter der GEWOBA
verpflichtet, in der Sitzung des Hauptausschusses am 28. Februar 2001 einen am Unternehmensauftrag der GEWOBA
orientierten Katalog vorzulegen, der analog zu Ziffer 1) Wohnungen
bestimmt, die vom beabsichtigten Verkauf auszuschließen sind bzw. deren Verkauf
nur unter im voraus festgelegten Bedingungen erfolgen darf.
Erläuterung
Begründung
Zweck und Aufgaben der
GEWOBA sind im Gesellschaftervertrag und in ihrem Unternehmensleitbild
„Mission und Vision* vorgegeben:
Durch.......... Sicherung des langfristigen Erhaltes sozial
gebundenen und
preiswerten Wohnraums soll
die Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten
ermöglicht werden.
Dabei werden insbesondere
kinderreiche Familien, alleinerziehende Frauen und
Männer, Menschen mit Behinderungen sowie ältere und ausländische Bürger
berücksichtigt.
Daraus verbietet sich
grundsätzlich der Verkauf der in Ziffer 1. angegebenen Grundstücke.
Er ist nur dann zu rechtfertigen, wenn ein erwerbendes Unternehmen tatsächlich
nachweisen kann, dass es mit gleicher und höherer Qualität den Unternehmensauftrag
der GEWOBA fortführen wird.
Die Kompliziertheit
der Gesamtproblematik macht es erforderlich, den Gesamtbestand der
Wohnungen, die für einen Verkauf zur Verfügung gestellt werden sollen, auch in
ihrer Gesamtheit auf die Geeignetheit eines Verkaufs zu prüfen. Ein Verkauf von
Wohnungen darf die Erfüllung des Unternehmensauftrages der
GEWOBA nicht gefährden. Diese Funktion soll der zu 2. vorgeschlagene Katalog erfüllen,
in dem die Erfahrungen aus den bisherigen Verkaufsverhandlungen zu
berücksichtigen sind.