Antrag - 00/SVV/0928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Ergänzung des Beschlusses vom 16.12.1999 (DS 99/01040/1

1.  Vom beabsichtigten Wohnungsverkauf der GEWOBA sind die Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen -auszuschließen oder der Verkauf hat nur an solche Erwerber zu erfolgen, die

über nachgewiesene Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Objekte verfügen die Verwaltung vor Ort ausüben und unkompliziert in Notfällen erreichbar sind Belegungsrechte der Stadt vertraglich anerkennen und

grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche Serviceleistungen anzubieten.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der GEWOBA verpflichtet, in der Sitzung des Hauptausschusses am 28. Februar 2001 einen am Unternehmensauftrag der GEWOBA orientierten Katalog vorzulegen, der analog zu Ziffer 1) Wohnungen bestimmt, die vom beabsichtigten Verkauf auszuschließen sind bzw. deren Verkauf nur unter im voraus festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

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Erläuterung

Begründung

Zweck und Aufgaben der GEWOBA sind im Gesellschaftervertrag und in ihrem Unternehmensleitbild „Mission und Vision* vorgegeben:

Durch.......... Sicherung des langfristigen Erhaltes sozial gebundenen und

preiswerten Wohnraums soll die Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten ermöglicht werden.

Dabei werden insbesondere kinderreiche Familien, alleinerziehende Frauen und Männer, Menschen mit Behinderungen sowie ältere und ausländische Bürger berücksichtigt.

Daraus verbietet sich grundsätzlich der Verkauf der in Ziffer 1. angegebenen Grundstücke. Er ist nur dann zu rechtfertigen, wenn ein erwerbendes Unternehmen tatsächlich nachweisen kann, dass es mit gleicher und höherer Qualität den Unternehmensauftrag der GEWOBA fortführen wird.

Die Kompliziertheit der Gesamtproblematik macht es erforderlich, den Gesamtbestand der Wohnungen, die für einen Verkauf zur Verfügung gestellt werden sollen, auch in ihrer Gesamtheit auf die Geeignetheit eines Verkaufs zu prüfen. Ein Verkauf von Wohnungen darf die Erfüllung des Unternehmensauftrages der GEWOBA nicht gefährden. Diese Funktion soll der zu 2. vorgeschlagene Katalog erfüllen, in dem die Erfahrungen aus den bisherigen Verkaufsverhandlungen zu berücksichtigen sind.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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