Antrag - 00/SVV/0936

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Oberbürgermeister wird die uneingeschränkte Entlastung über die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung des Jahres 1999 erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß § 93 (3) GO hat die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage der geprüften Jahresrechnung zugleich mit der Abnahme der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. Mit der uneingeschränkten Entlastung billigt die StW die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung im abgeschlossenen Haushaltsjahr. Die Prüfung der Jahresrechnung 1999 hat keine Anhaltspunkte ergeben, die einer uneingeschränkten Entlastung entgegenstehen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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