Anfrage - 22/SVV/1042

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

In ihrer Sitzung im März 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss  21/SVV/0211, E-Scooter in Potsdam- Regelung durch Mikromobilitätssatzung“, mit großer Mehrheit beschlossen. Seit dieser Beschlussfassung, mit anschließender Überweisung in den Fachausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität, ist inhaltlich kein Vorankommen in der weiteren fachlichen Auseinandersetzung erkennbar. Der Antrag wurde bisher dauerhaft in seiner Behandlung im Ausschuss zurückgestellt, Termine zur inhaltlichen Befassung wurden wiederholt abgesagt! 

 

Ich frage den Oberbürgermeister, welche belastbare Zeitschiene, getragen von welchen inhaltlichen Intentionen einer konzentrierten und ernsthaften fachlichen Befassung mit den Inhalten des vorliegenden Antrags, ist von Seiten der Verwaltung geplant?     

 

Der letzte fachliche Austausch zum Thema E-Scooter fand nach Einladung an alle Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) am 6. Oktober 2022 statt (Teilnehmer: Vertreter der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Fraktion, DIE LINKE und CDU). Leider nahm der Fragesteller an diesem Termin nicht teil, auch kein anderer Vertreter der Fraktion.

Die Verwaltung hat bei dem Gespräch über die derzeitigen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten informiert sowie verschiedene Modelle und Strategien anderer Städte im Umgang mit dem Thema vorgestellt. Auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sseldorf (Az.: 11 B 1459/20), der klar und mittlerweile unanfechtbar das stationsunabhängige Aufstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern als Sondernutzung definiert, wurde erörtert.

 

Als gemeinsames Ziel wurde definiert: Für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Stadtbildes sollen die Steuerungsmöglichkeiten für das ordnungsgemäße Abstellen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen verbessert werden.

 

Daher gab es eine Verabredung zum weiteren Verfahren:  Die oberste Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg wird um Prüfung gebeten, ob die Düsseldorfer Entscheidung, die auf nordrheinwestfälischem Strenrecht beruht, auch auf das Land Brandenburg bzw. das

Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) übertragbar ist. Dies ist bereits erfolgt; eine Antwort steht noch aus. 

 

Nach der Rückmeldung bzw. Bestätigung werden die Verwaltung und die Mitglieder des KUM-Ausschusses gemeinsam die Grundlagen für eine Neuregelung im Umgang mit den E-Scootern erarbeiten, um dann gemäß § 18 Absatz 1 BbgStrG eine entsprechende Sondernutzungssatzung für die Landeshauptstadt Potsdam zu erlassen bzw. das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Straßenraum an eine Sondernutzungserlaubnis zu knüpfen. Weitere Vorgaben, wie z. B. Angebotsbereiche, feste Abstellflächen in einigen Stadtbereichen, Sanktionen bei Verstößen etc., können dann daran geknüpft werden.

 

Um dies weiter vorzubereiten, ist zeitnah ein nächster Abstimmungstermin geplant. Die Zusammenkünfte sollen bis zu einem gemeinsam erarbeiteten Ergebnis mindestens einmal im Quartal erfolgen; bei Bedarf häufiger.

 


Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

Loading...