Anfrage - 22/SVV/1038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Exposés frage ich zur Kontrolle der Verwaltung den Oberbürgermeister:

 

Wie kann man diese wichtige Aufgabe der Gestaltung des Stadtplatzes und Entré der Kleinstadt Krampnitz allein einem privaten Investor überlassen (sowohl in der Erstellung als auch in der Bewirtschaftung)?     

 

Es wird nicht der gesamte Stadtplatz derzeit am Markt angeboten, sondern allein der vorgesehene nördliche Baukörper. Die restlichen Flächen des Platzes bleiben davon unberührt.

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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