Anfrage - 22/SVV/1044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Exposé wird auf Seite 17 ausgeführt, dass im Juni 2022 von Planungsteams ein städtebauliches Werkstattverfahren durchgeführt wurde.

 

Ich frage zur Kontrolle der Verwaltung den Oberbürgermeister:

 

Aus welchen guten Gründen waren die Stadtverordneten nicht mit beteiligt worden?

 

Gemäß §4 der Entwicklungsträgerbeauftragung ist die Entwicklungsträger Potsdam GmbH mit der Entwicklung und Fortschreibung von Rahmenplänen, Konzepten und Gutachten für die Entwicklung (u.a. städtebaulicher Rahmenplan, Entwürfe für die Bauleitplanung) sowie der Entwicklung und Durchführung von Planungsgutachten und Wettbewerben für die Quartiersplanung sowie für Einzelvorhaben zuständig. Das Werkstattverfahren diente der Vorlage eines fachlichen Vorschlags. Eine Beteiligung der Stadtverordneten ist nicht zwingend erforderlich oder verlangt, denn das Ergebnis der städtebaulich-architektonischen Konkretisierung des Stadtplatzes Ost wird mit dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 141-5A der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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