Anfrage - 22/SVV/1045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Exposé wird auf Seite 17 ausgeführt, dass im Juni 2022 von Planungsteams ein städtebauliches Werkstattverfahren durchgeführt wurde.

 

Ich frage zur Kontrolle der Verwaltung den Oberbürgermeister:

 

Welche guten Gründen wurde für diese entscheidenden Änderungen der Masterplanung trotz der hervorstehenden Lage als Entré des Quartiers in welchen Ausschusssitzung oder Stadtverordnetenversammlung, z. B. durch eine Drucksache erwähnt oder zur Abstimmung durch die dafür zuständigeStadtverordnetenversammlung gebracht?

 

Über den Umgang mit dem Stadtplatz Ost wurde am 28.01.2020 im Forum Krampnitz, im Vierten Statusbericht zur Stadtteilentwicklung von Krampnitz vom Mai 2021 (21/SVV/0487) und im Fünften Statusbericht zur Stadtteilentwicklung Krampnitz vom Dezember 2021 (21/SVV/1274) berichtet. Auch im derzeit im Geschäftsgang befindlichen 6. Statusbericht zur Stadtteilentwicklung von Krampnitz vom September 2022 (22/SVV/0707) wird zum Stadtplatz Ost ausgeführt.

 

Das Ergebnis der städtebaulich-architektonischen Konkretisierung wird mit dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 141-5A der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. 

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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