Antrag - 00/SVV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei der Stiftung Schlösser und Gärten darauf hinzuwirken, dass der Bootsverleih Paul am Heiligen See im jetzigen Umfang (10 Boote) weiter betrieben werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadt Potsdam erteilte der Familie Paul 1995 die Gewerbeerlaubnis für das Betreiben eines Ruderbootverleihs, obwohl sie zu dieser Zeit dazu gar nicht mehr berechtigt war, da der See 1994 von der Stadt Potsdam an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten übergeben worden war.

1997 untersagte die Stiftung diese Nutzung des Sees mit der Begründung, der Denkmalcharakter des Heiligen Sees werde durch Ruderboote beeinträchtigt und die Ufer- und Schilfbereiche würden beschädigt. Wenn dies so wäre, müsste dieses Nutzungsverbot für alle Anlieger am Heiligen See gelten. Dies wird aber von der Stiftung nicht angestrebt.

Potsdam, die Stadt am Wasser, soll um eine touristische Attraktion ärmer werden. Der Blick auf den Neuen Garten vom Wasser aus ist durchaus etwas Besonderes, der aber nach dem Willen der Stiftung nur noch den Besitzern von Ufergrundstücken möglich sein soll. Zehn Boote stellen unseres Erachtens keine nennenswerte Beeinträchtigung dar.

Die Stadt Potsdam sollte, da sie ja durch die Erteilung der Gewerbeerlaubnis mit dafür Verantwortung trägt, dass diese Boote für o.g. Zweck gekauft wurden, dafür Sorge tragen, dass sie auch weiterhin wie bisher genutzt werden können.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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