Antrag - 00/SVV/0959
Grunddaten
- Betreff:
-
Ruderbootverleih am Heiligen See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Keilholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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18.12.2000
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadt Potsdam erteilte der Familie Paul
1995 die Gewerbeerlaubnis für das Betreiben eines Ruderbootverleihs, obwohl sie
zu dieser Zeit dazu gar nicht mehr berechtigt war, da der See
1994 von der Stadt Potsdam an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
übergeben worden war.
1997 untersagte die Stiftung diese Nutzung
des Sees mit der Begründung, der Denkmalcharakter des Heiligen Sees werde durch
Ruderboote beeinträchtigt und die Ufer- und Schilfbereiche würden
beschädigt. Wenn dies so wäre, müsste dieses Nutzungsverbot für alle
Anlieger am Heiligen See gelten. Dies wird aber von der Stiftung nicht
angestrebt.
Potsdam, die Stadt am Wasser, soll um eine
touristische Attraktion ärmer werden. Der Blick auf den Neuen
Garten vom Wasser aus ist durchaus etwas Besonderes, der aber nach dem Willen
der Stiftung nur noch den Besitzern von Ufergrundstücken möglich sein soll.
Zehn Boote stellen unseres Erachtens keine nennenswerte
Beeinträchtigung dar.
Die Stadt Potsdam sollte, da sie ja durch die
Erteilung der Gewerbeerlaubnis mit dafür Verantwortung trägt, dass
diese Boote für o.g. Zweck gekauft wurden, dafür Sorge tragen, dass
sie auch weiterhin wie bisher genutzt werden können.