Beschlussvorlage - 22/SVV/0974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort gemäß Anlage.


 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

Begründung:

 

Der Pakt für die Pflege wurde nun im Dezember 2020 unterzeichnet und soll in vier Säulen umgesetzt werden. In der ersten Säule ist das Förderprogramm für Kommunen zur Umsetzung der Pflege vor Ort.

 

Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort ist am 01.04.2021 in Kraft getreten und wurde am 22.03.2022 verlängert.

 

Laut 2.2. o.g. Richtlinie sollen spezifische Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden, umgesetzt werden.

 

r Potsdam stehen hier ca. 440.000 EUR zur Verfügung. Die Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden und mitverwalteten Gemeinden sowie amtsfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg sind berechtigt, die Zuwendungen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks nach Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (VVG) in Verbindung mit Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in öffentlich-rechtlicher Form an Dritte weiterzuleiten.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird in erster Linie Projekte von Dritten umsetzen lassen. Daher hat sie die anliegende Richtlinie sowie die anliegenden Dokumente veröffentlicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Die im Rahmen der Umsetzung der Förderrichtlinie anfallenden Aufwendungen und Erträge werden im Unterprodukt 3517001 Sonstige soziale Angelegenheiten örtlicher Träger verortet.

Der Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie des MSGIV wird im Jahr 2023 insgesamt mit jährlich 440.000 Euro durch das Land gefördert werden. Dieser Betrag ist in der Haushaltsplanung 2023 als Ertrag berücksichtigt.

Der Eigenanteil der Landeshauptstadt Potsdam beträgt lt. Förderrichtlinie 20% der Fördersumme, somit liegt er bei 88.000 Euro. Der Gesamtaufwand beträgt somit 528.000 Euro (Landesförderung zzgl. Eigenanteil) und ist ebenfalls in der Mittelfristplanung für das Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.

Der Haushaltsvorbehalt ergibt sich aus der noch nicht beschlossenen Hausplanung 2023/2024.


 

 

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Anlagen

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